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Abhörschutz: Anwälte und Pfarrer sollen verwanzt werden

Eine neue Fassung für das geplante BKA-Gesetz sieht vor, dass künftig auch Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche vorbeugend durch das Bundeskriminalamt abgehört werden können.

Wie die "Tageszeitung" und der "Kölner Stadt-Anzeiger" in ihren morgigen Ausgaben berichten, sollen zur Abwehr einer "Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" künftig auch die Räumlichkeiten der genannten geschützten Gruppen mit Wanzen belauscht werden dürfen.

In der jüngsten Fassung der Novelle von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sei ein Passus eingefügt worden, wonach der bislang gewährte Abhörschutz für die genannten Gruppen soweit erforderlich entfalle. Umstritten war in der Koalition bisher nur, ob zu den neuen Befugnissen des BKA auch das heimliche Ausspähen von Computerfestplatten gehören soll und in welchem Ausmaß. Ein bereits seit Monaten vorliegender Gesetzentwurf wurde deshalb noch nicht ins Kabinett eingebracht.

Journalisten, Ärzte und Drogenberater waren nach Angaben der "taz" schon in früheren Versionen des Gesetzentwurfs nicht absolut geschützt. Bei ihnen war nur eine intensive Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorgesehen. Im Falle einer "Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" soll den jüngsten Plänen zufolge auch dies entfallen. (cp/dpa)

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