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ABKOMMEN: Lange Listen

Das Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Israel von 1995 sieht für Waren aus Israel Zollfreiheit vor. Nicht aber für Produkte aus israelischen Siedlungen in den Palästinensergebieten.

Das Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Israel von 1995 sieht für Waren aus Israel Zollfreiheit vor. Nicht aber für Produkte aus israelischen Siedlungen in den Palästinensergebieten. Da die EU-Zöllner aufgrund der Herkunftspapiere den Unterschied nicht erkennen konnten, wurde im Jahr 2005 ein Technisches Abkommen abgeschlossen, nach dem Israel Name und Postleitzahl des Herstellungsortes angeben muss, dahinter aber weiterhin „Israel“ als Herkunftsland angeben darf – selbst wenn der Ort in den besetzten Gebieten liegt. Mit diesem Kompromiss haben die Zöllner das Problem, dass sie lange Listen mit Postleitzahlen durchsuchen müssen, um zu erkennen, ob ein Herstellungsort in Israel liegt oder nicht. Erst im August 2012 machte die EU-Kommission diese Listen im Internet zugänglich. Aufmerksamkeit erregte die Klage des deutschen Wasserfilterherstellers Brita. Das Unternehmen hatte 2001 von der israelischen Firma Soda-Club Wassersprudler gekauft und dafür Einfuhrzoll bezahlt, den man vor Gericht zurückforderte; denn laut Abkommen dürfen die meisten israelischen Waren zollfrei eingeführt werden. Als sich bestätigte, dass Soda-Club in Maale Adumim im Westjordanland produziert, lehnte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Forderung nach Zollfreiheit ab und bestätigte damit die EU-Politik, Siedlungen nicht als iraelisches Territorium anzuerkennen. an

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