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Politik: Ablehnung bei Unionsländern - nun droht drogenpolitische Kleinstaaterei

Trotz heftiger Kritik aus der Union dürfen künftig so genannte Fixerstuben in den Bundesländern eingerichtet werden. Der Bundesrat in Bonn stimmte am Freitag einer Regelung zu, wonach die Zulassung und der Betrieb solcher Drogenkonsumräume von den jeweiligen Landesregierungen erlaubt werden kann.

Trotz heftiger Kritik aus der Union dürfen künftig so genannte Fixerstuben in den Bundesländern eingerichtet werden. Der Bundesrat in Bonn stimmte am Freitag einer Regelung zu, wonach die Zulassung und der Betrieb solcher Drogenkonsumräume von den jeweiligen Landesregierungen erlaubt werden kann. Die Beratung in den "Fixerstuben" muss auf den Ausstieg aus dem Drogenkonsum abzielen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Christa Nickels (Bündnis 90/Grüne), erklärte, nun könne "eine wichtige Lücke zur Verbesserung der Überlebenshilfe" geschlossen werden. Sie rief die Länder auf, möglichst schnell entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen.

Die Regelung sieht unter anderem vor, dass für Ärzte in den Einrichtungen eine besondere Qualifikation verlangt wird; auch ein zentrales Methadon-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel wird eingerichtet. Für die Legalisierung bestehender "Fixerstuben" haben die Länder zwei Jahre Zeit. Nickels betonte, damit sei ein wichtiger Schritt zur Hilfe für gesundheitlich verelendete Drogenabhängige getan. "Ideologische Scheuklappen" seien abgelegt worden.

Die Mehrheit für die Neuregelung war im Bundesrat möglich geworden, weil auch die unionsgeführten Länder Hessen und Saarland für die Vorlage stimmten. Das Saarland hatte sich dafür stark gemacht, weil in Saarbrücken gute Erfahrungen mit einem Druckraum gemacht wurden. Zudem waren im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwoch noch Änderungen vorgenommen worden, die nun eine knappe Mehrheit mit 38 von 69 Stimmen möglich machten. Hessen, wo ebenfalls schon "Fixerstuben" bestehen, hatte die ausstiegsorientierte Beratung durchgesetzt. Die SPD-FDP-Regierung Rheinland-Pfalz wollte das Bundes-Methadon-Register. Unionsländer wie Bayern oder Baden-Württemberg lehnen "Fixerstuben" dagegen grundsätzlich als versteckte Legalisierung von Drogen ab. Auch Sachsen sagt "Nein", da die Zahl der Konsumenten harter Drogen hier sehr gering sei. Der Bundestag hatte der Regelung bereits am Donnerstag zugestimmt.

Nach der umstrittenen Legalisierung von "Fixerstuben" droht in Deutschland drogenpolitische Kleinstaaterei. Die Landesregierungen von Bayern und Sachsen bekräftigten am Freitag, dass es auch in Zukunft in ihren Bundesländern keine Drogenkonsumräume geben werde. Auch der Berliner Innensenator Eckart Werthebach lehnte die Einrichtung von "Fixerstuben" in der Hauptstadt kategorisch ab. Dagegen sprach die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Birgit Fischer von einer "Überlebenshilfe für Drogenabhängige".

Mit dem Gesetz soll der steigenden Zahl der Drogentoten entgegengewirkt werden. Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei insgesamt 1812 Drogentote. Nach Statistiken, die die Bundesregierung führt, ging die Zahl von Drogentoten deutlich in solchen Städten zurück, in denen es "Fixerstuben" gibt. Dort gibt es saubere Nadeln, um die Gefahr der Ansteckung mit Aids und Hepatitis zu verringern. Drogen kaufen kann man dort nicht.

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