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Abschiebung: US-Gericht lehnt Klage Demjanjuks ab

Der Oberste US-Gerichtshof hat den Antrag des mutmaßlichen NS-Verbrechers John Demjanjuk auf einen Stopp seiner Abschiebung nach Deutschland abgelehnt.

Richter John Paul Stevens habe seiner Entscheidung keine Begründung beigefügt. Der amerikanische Anwalt des 89-Jährigen, John Broadley, hatte die höchste Instanz angerufen, um die Abschiebung zu verhindern.

Die Staatsanwaltschaft München wirft Demjanjuk vor, von März bis Ende September 1943 als 23-jähriger Wachmann im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden geleistet zu haben. Das Amtsgericht München hatte im März 2009 Haftbefehl erlassen.

Demjanjuk lebt in Seven Hills bei Cleveland (Ohio). Die USA haben ihm die Staatsangehörigkeit entzogen und wollen ihn abschieben. Demjanjuks Anwälte machen geltend, er sei schwer krank, und eine Abschiebung würde daher einer Folter gleichkommen. (aku/dpa)

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