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Politik: Abschiebungen auch in Flutregion

Das Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sieht in der Flutkatastrophe keinen Grund, auf Abschiebungen in die betroffenen Länder zu verzichten. Das geht aus einem Bescheid hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Das Nürnberger Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sieht in der Flutkatastrophe keinen Grund, auf Abschiebungen in die betroffenen Länder zu verzichten. Das geht aus einem Bescheid hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt. Einem in Bremen lebenden 35-jährigen Tamilen aus Sri Lanka, dessen Asylantrag abgewiesen worden war, teilte das Bundesamt am 5. Januar mit, Anspruch auf Abschiebeschutz bestehe nur, wenn er sonst „gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde“. Das sei in Sri Lanka nicht der Fall, da sich die Flutfolgen „auf die Küstengebiete im Norden, Osten und Süden Sri Lankas beschränken“ und er auf andere Gebiete ausweichen könne.

Eine Sprecherin des Bundesamts sagte, diese Sichtweise gelte auch für andere von der Flut betroffene Länder. Allerdings dürften die örtlichen Behörden prüfen, ob eine Abschiebung ausgesetzt werden sollte. So verzichtete Bremens Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) im Januar „aus humanitären Gründen“ auf Abschiebungen, auch im Falle des 35-jährigen Tamilen. Anfang Februar werde die Lage neu beurteilt, sagte ein Sprecher des Senators. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR fordert, Abschiebungen für drei Monate auszusetzen. Die Organisationen Pro Asyl und Asyl in der Kirche verlangen einen Abschiebestopp vor allem für Tamilen aus Sri Lanka. Die Behauptung, sie könnten in verschonte Regionen ausweichen, sei „blanker Zynismus“, denn die Tamilengebiete seien zum großen Teil von der Flutkatastrophe betroffen.

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