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Die Bundesbeauftragte für Datenschutz, Andrea Voßhoff

© dpa

Abschied vom Innenministerium: Endlich unabhängig - der Datenschutz wird erwachsen

Die Bundesbeauftragte Andrea Voßhoff bekommt eine eigene Behörde mit Dienstsitz Bonn – und fordert mehr Befugnisse und Personal.

Berlin - Die Bundesbeauftragte für Datenschutz Andrea Voßhoff fordert nach der geplanten Stärkung ihres Amtes erweiterte Befugnisse für die Aufsicht von Telekommunikations- und Postdiensten. „Die hierzu notwendigen gesetzlichen Änderungen sollten zeitnah in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren angegangen werden“, sagte sie. Zudem hofft sie auf mehr Personal, das mit der neuen Unabhängigkeit der Behörde erforderlich würde.

Ob es damit etwas wird, hat nach dem kürzlich vom Kabinett beschlossenen Umbau das Parlament zu entscheiden. Denn nun soll die Datenschutzbeauftragte samt ihren knapp 90 Mitarbeitern aus dem bislang für sie zuständigen Bundesinnenministerium herausgelöst und eine eigene oberste Bundesbehörde werden, ähnlich dem Bundesrechnungshof oder den Ministerien selbst. Sie untersteht dann „ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle“, wie es im Kabinettsentwurf heißt.

Bisher war das Amt als Dienststelle im Innenministerium angesiedelt und unterstand dienst- und rechtsaufsichtlich Ministerium und Regierung. Jetzt soll die Behörde mit Dienstsitz Bonn „eigenständig und unabhängig“ werden. Künftige Bundesbeauftragte werden, wie bisher schon, vom Bundestag gewählt und leisten ihren Amtseid dann vor dem Präsidenten. Bislang sind allerdings nur vier neue Planstellen für den Mehraufwand durch die neue Struktur eingepreist. Als „Zeichen der Geringschätzung und Missachtung“ kritisiert dies die Linksfraktion und zieht einen Vergleich zu Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt, die mit 250 Stellen aufgerüstet worden seien.

Die Bundesbeauftragte überwacht den Datenschutz bei öffentlichen Stellen des Bundes sowie Unternehmen, die Post- und Telekommunikationsdienste anbieten. Der Aufbau zu eigenen Bundesbehörde ist kein freiwilliger Akt: 2009 hatte der Europäische Gerichtshof die Datenschutzstrukturen in Deutschland angezweifelt. Die Stellen nähmen ihren Auftrag nicht in „völliger Unabhängigkeit“ wahr, wie es das EU-Recht erfordere, da sie zu eng in die Exekutive eingebunden seien. Als 2012 auch die Lage in Österreich gerügt wurde, wuchs der Druck. Ende April hat die EU-Kommission dann erste Schritte gegen die Bundesrepublik unternommen, die in einem Vertragsverletzungsverfahren münden könnten. Mit dem Entwurf und einem „detaillierten Zeitplan“ zur Umsetzung soll es abgewendet werden.

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