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Abfangjäger der Bundesluftwaffe.

© dpa

Abschuss von Flugzeugen: Bundeswehr-Einsatz zur Terrorabwehr: Regierung will keine Änderung

Dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren sind enge Grenzen gesetzt. Seit Jahren wird kontrovers diskutiert, ob für Fälle der Terrorabwehr eine Lockerung nötig ist. Die Regierung hat die Frage geprüft. Jetzt ist sie zu einer Entscheidung gelangt.

Die Bundesregierung will nun doch keine Grundgesetzänderung, um den Einsatz der Bundeswehr zur Terrorabwehr zu erleichtern. „Man hat sich geeinigt, an diesen Plänen nicht weiter festzuhalten“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag auf dpa-Anfrage in Berlin und bestätigte damit einen Bericht von „Spiegel Online“. Kanzlerin Angela Merkel (CDU), Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) und weitere Minister - darunter Innenressortchef Thomas de Maizière (CDU) - hätten sich am Donnerstag darauf verständigt.

Die Regierung hatte über eine Grundgesetzänderung nachgedacht, um beim möglichen Abschuss eines Flugzeugs, das Terroristen als Waffe einsetzen wollen, den Entscheidungsweg zu verkürzen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im August 2012 den Einsatz militärischer Mittel im Inneren in „äußersten Ausnahmefällen“ von „katastrophischen Dimensionen“ erlaubt. Die Entscheidungsgewalt wurde der Bundesregierung als Ganzes zugesprochen. In der Praxis macht das einen Anti-Terror-Einsatz bei einer Flugzeugentführung so gut wie unmöglich, weil nur wenig Zeit zum Eingreifen bleibt.

Überlegt wurde, den Verteidigungsminister allein entscheiden zu lassen

Erst am Dienstag war öffentlich bekanntgeworden, dass die Regierung eine mögliche Änderung der aktuellen Rechtslage erwägt. Zur Debatte stand, dem Verteidigungsminister die alleinige Entscheidungsgewalt in einem solchen Fall zuzusprechen und nicht mehr einen Beschluss der gesamten Regierung vorauszusetzen.

Diskutiert wurde eine Änderung von Artikel 35 des Grundgesetzes. Danach kann die Bundeswehr die Polizei im Inneren bislang nur „bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall“ unterstützen. Inwieweit die Grenzen für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Terrorabwehr gelockert werden sollen, wird seit Jahren kontrovers debattiert.

Die Regierung sieht keinen Grund für Änderungen

De Maizière hatte am Dienstag bestätigt, dass es Gespräche über eine mögliche Neuregelung gebe, aber keine Einzelheiten genannt. Der Innenminister betonte nun, es seien ergebnisoffene Sondierungsgespräche gewesen. Die Regierung habe gemeinsam überlegt, ob es Handlungsbedarf gebe - und sei zu dem Schluss gekommen, dass keine Änderung nötig sei.

In der SPD hatte es Bedenken gegeben, dass eine Grundgesetzänderung den Einsatz der Bundeswehr im Inneren auch zu anderen Zwecken erleichtern könnte. Auch die Opposition hatte die Überlegungen abgelehnt.

Erst vor kurzen waren Abfangjäger in Alarmbereitschaft versetzt worden, weil eine indische Boeing 777 im deutschen Luftraum 22 Minuten keinen Funkkontakt mit den deutschen Fluglotsen aufnahm. (dpa)

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