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Politik: Abstimmung ohne Sachkenntnis

Der Bundestag wird der Neufassung des Gesetzes über die Telekommunikationsüberwachung am Freitag voraussichtlich zustimmen

Berlin - Die geplante Reform der Telekommunikationsüberwachung und die damit verbundene sogenannte Vorratsdatenspeicherung wird voraussichtlich am Freitag von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages verabschiedet. „Ich gehe fest davon aus, dass die Mehrheit der Abgeordneten dem Entwurf zustimmt“, sagte der Grünen-Abgeordnete und Rechtsausschussmitglied Hans-Christian Ströbele dem Tagesspiegel. Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte den umstrittenen Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Mittwoch gegen den Einspruch der Opposition gebilligt. Die Novelle sieht vor, dass sämtliche Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Handy-Kurzmitteilungen, E-Mail-Verkehr und Internetverbindungen bei den Telekommunikationsgesellschaften ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Diese sollen den Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten zur Verfügung stehen. Zudem soll sich die Telekommunikationsüberwachung in Zukunft auf sogenannte schwere Straftaten beschränken. Während Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete in der Neufassung des Gesetzes vor Abhöraktionen durch den Staat geschützt werden sollen, müssen beispielsweise Ärzte, Anwälte oder Journalisten in Zukunft mit entsprechenden Maßnahmen rechnen.

Im Vorfeld der parlamentarischen Entscheidung über die Gesetzesnovelle hatten Politiker von Linksfraktion, Grünen und FDP unter anderem moniert, dass über den Entwurf ohne vollständige Kenntnis eines Gutachtens des Max-Planck-Instituts für Strafrecht entschieden werden soll. Das Gutachten war 2004 von der damaligen Bundesregierung im Namen des Bundestages bei dem Freiburger Institut in Auftrag gegeben worden und sollte widerspiegeln, welche Erfahrungen deutsche Ermittlungsbehörden in der Vergangenheit bei der Telefonüberwachung gemacht haben.

Welche Details der knapp 500 Seiten starke Bericht enthält, wissen bislang im Wesentlichen nur die Mitarbeiter des Referats RB 3 des Bundesjustizministeriums (BMJ): Dort wird das Gutachten derzeit auf formale Richtigkeit überprüft. „Das ist ein übliches Verfahren“, sagte ein Ministeriumssprecher dem Tagesspiegel. Das Gutachten könne erst dann an die Bundestagsabgeordneten weitergegeben werden, wenn der Bericht von Mitarbeitern des Referats abgenommen worden sei. Beispielsweise werde überprüft, ob Fragebögen korrekt ausgewertet worden seien. Auf die Inhalte der Untersuchung wollte der Sprecher nicht eingehen - eine Zusammenfassung der Ergebnisse sei aber einem Exposé zu entnehmen, dass den Mitgliedern der Rechtsausschusses zugegangen sei. „Das ist ein minimaler Ausschnitt, der zur Bewertung des Gutachtens nicht ausreicht“, sagte Ströbele.

Wolfgang Neskovic, Ausschuss-Mitglied und Abgeordneter der Linksfraktion, hält Zypries’ Vorstoß in Sachen Vorratsdatenspeicherung für Verfassungsbruch – und rechnet mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Die Unschuldsvermutung wird in dem Gesetz nicht beachtet“, sagt der Jurist. „Ich kann eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nur empfehlen.“ Dass eine solche Erfolg haben könnte, begründet Neskovic mit einem Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter vom April 2006: Damals hatten die Juristen im Zuge der sogenannten Rasterfahndung festgestellt: „Außerhalb statistischer Zwecke besteht ein striktes Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat.“

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