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Justizminister Heiko Maas kam mit Verspätung in der Bundestagsdebatte über sein Gesetzesvorhaben.

© dpa

Abstimmung zur Verschärfung des Sexualstrafrechts: Beinahe ohne Justizminister Heiko Maas

Der Bundestag hat heute eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen. Justizminister Heiko Maas schwänzte dabei fast die Abstimmung über sein eigenes Gesetz.

Am Freitagmorgen diskutierte das Parlament über die Verschärfung des Sexualstrafrechts, um anschließend darüber abzustimmen. Einer allerdings fehlte zu Beginn der Debatte: Bundesjustizminister Heiko Maas, der Initiator dieses Gesetzes. Zwar gibt es im Bundestag keine Anwesenheitspflicht für die Regierung, dass ein Minister bei der finalen Lesung und Abstimmung seines eigenen Gesetzes zu fehlen droht, ist dennoch ziemlich ungewöhnlich.

Einen Abwesenheitsgrund hatte Heiko Maas nicht angegeben

Einen Abwesenheitsgrund hatte der Minister nicht angegeben. Den Grünen, die einige Stellen des neuen Gesetzes besonders scharf kritisieren, gefiel das gar nicht. Sie stellten daraufhin einen Antrag, den Minister offiziell in den Bundestag zu zitieren. Dieses Recht steht Fraktionen laut der Geschäftsordnung zu. Dann aber wurde erstmal telefoniert und siehe da: Heiko Maas kam auch ohne Antrag ungefähr zur Hälfte der Debatte ins Plenum. Damit ersparte er der Fraktion aus SPD und CDU die Peinlichkeit, gegen den Antrag der Opposition stimmen zu müssen. In der vergangenen Wahlperiode waren zwölf dieser Anträge gestellt und nur ein einziger auch mit Mehrheit positiv entschieden worden.

Was den Justizminister so lange aufgehalten hat und ob er ohne den Vorfall auch der Abstimmung über seinen eigenes Gesetz ferngeblieben wäre, ist nicht bekannt. Das Ministerium teilt auf Nachfrage nur mit, Herr Maas sei so früh es ihm möglich gewesen sei, in den Bundestag geeilt.

In die Debatte um das neue Sexualstrafrecht brachte sich der Justiminister nicht ein

In die Debatte brachte sich Maas nicht ein, er hatte am Morgen eine schriftliche Stellungnahme verschickt. Die Grünen kommentierten anschließend, sie könnten ja verstehen, dass Herr Maas sich die Debatte habe ersparen wollen. "Der Entwurf stand von Beginn an massiv in der Kritik und ist danach von den Koalitionsfraktionen noch verschlimmbessert worden", sagte Katja Keul, die rechtspolitische Sprecherin und parlamentarische Geschäftsführerin dem Tagesspiegel. "Trotzdem konnten und wollten wir dem Minister seine Anwesenheit in dieser heiklen Debatte nicht ersparen."

Der Bundestag beschloss das Gesetz mit den Verschärfungen

Das Gesetz mit den Verschärfungen des Sexualstrafrecht wurde am Ende der Lesung vom Bundestag beschlossen. Demnach macht sich künftig unter anderem strafbar, wer Kinder und Jugendliche nackt ablichtet, um die Aufnahmen zu verkaufen oder tauschen. Ursprünglich hatte Maas eine noch weitreichendere Regelung geplant. Nach Einwänden von Experten und Rechtspolitikern hatte er die Pläne aber kurz vor der Abstimmung im Parlament noch entschärft.

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