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Piloten im Cockpit. Ingenieure versuchen, den menschlichen Faktor auszuschließen. Ganz wird ihnen das aber nie gelingen. Zu unkalkulierbar ist der Mensch. Ingenieure wissen das.

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Absturz von 4U9525: Der Faktor Mensch bleibt unkalkulierbar

Andreas Lubitz hat alle für einen Piloten vorgeschriebenen Überprüfungen überzeugend absolviert. Er wurde kontrolliert. Immer wieder. Gereicht hat das nicht. Die Frage ist, ob wir einen solchen Fall mit allen Konsequenzen ausschließen können - und auch wollen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Juliane Schäuble

Sicherheit geht mit Kontrolle einher, manchmal auch nur mit dem Gefühl von Kontrolle. Ist etwas kontrollierbar, also beherrschbar, sind alle noch so unwahrscheinlichen Eventualitäten bedacht und damit ausgeschlossen, dann wirkt das beruhigend.

Der Wunsch ist berechtigt, jedes Risiko minimieren zu wollen. Bei der Technik lässt sich das im Idealfall verwirklichen. Ingenieure versuchen, den menschlichen Faktor auszuschließen, zum Beispiel mit Autopiloten. Ganz wird ihnen das aber nie gelingen. Zu unkalkulierbar ist der Mensch. Ingenieure wissen das.

Nun gibt es Menschen, die andere mit ihrem Tun gefährden können – Fahrer, Ärzte, Polizisten, Piloten. Sie sollen einer möglichst umfassenden Kontrolle unterliegen, bevor sie die Verantwortung für viele andere übernehmen.

Bei dem Flugzeugabsturz der vergangenen Woche hat nach dem Ermittlungsstand nicht die Technik versagt, sondern der Mensch. Daher ist es folgerichtig, dass nun über schärfere Vorschriften debattiert wird. Die Zwei-Personen-Regel im Cockpit haben deutsche Fluggesellschaften quasi über Nacht beschlossen: Künftig wird immer noch einer da sein, wenn der andere ausfällt, versagt oder aus anderen Gründen falsch handelt.

Die Diskussion über die Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht hat ebenfalls begonnen. Denn darf es sein, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine entscheidende Krankheit vorenthalten kann? Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut. Und dennoch: Erfährt ein Arzt davon, dass sein Patient eine Gefahr für andere Menschen darstellt, sollte er Möglichkeiten haben zu handeln. In Notfällen ist das schon jetzt erlaubt. Wahrscheinlich muss aber die Definition eines „Notfalls“ neu überdacht werden.

Solche Katastrophen erzwingen es geradezu, dass sich eine Gesellschaft ihrer Werte neu vergewissert. Dass sie abwägt, welches Gut – das der Sicherheit oder der Freiheit beziehungsweise der Privatsphäre – schwerer wiegt. Nach dem Absturz der Germanwings-Maschine steht infrage, ob das individuelle Gut der Privatsphäre überbewertet wurde.

Fest steht seit gestern, dass Andreas Lubitz mindestens einmal in seinem Leben von einem Arzt als suizidgefährdet eingestuft und über einen längeren Zeitraum psychotherapeutisch behandelt worden war. Das war vor seiner Zeit als Berufspilot. Danach sei keine Selbstmordgefährdung mehr festgestellt worden, merken die Düsseldorfer Ermittler an.

Reicht das aus, um zu erklären, dass bei seinem Arbeitgeber keiner davon gewusst haben will? Kurz nach dem Absturz hat Lufthansa-Chef Carsten Spohr zu Protokoll gegeben, dass der 27-Jährige zu „100 Prozent fit“ gewesen sei. War er das deshalb, weil er seine frühere, für einen Piloten eindeutig schwerwiegende Krankheit dem Arbeitgeber verschwiegen hatte? Wusste sein aktueller Arzt überhaupt davon? Oder hat Lubitz das Wissen um seine Krankheit auch diesem verheimlicht, um fliegen zu können? Diese Fragen müssen geklärt werden, um Vergleichbares in Zukunft zu verhindern.

Andreas Lubitz hat alle für einen Piloten vorgeschriebenen Tests und Überprüfungen überzeugend absolviert. Er wurde kontrolliert. Immer wieder. Gereicht hat das offenbar nicht. Er blieb als Mensch unkalkulierbar. Die Frage ist, ob wir einen solchen Fall für die Zukunft ausschließen können – und dies mit allen Konsequenzen auch wollen.

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