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Politik: Abtreibungsgegner dürfen Ärzte beschimpfen OLG Karlsruhe: Abbruch kann

als Holocaust bezeichnet werden

Karlsruhe/Berlin (neu). Frauenärzte, die Kinder abtreiben, können sich gegen Beschimpfungen von Abtreibungsgegnern juristisch nicht zur Wehr setzen. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Mittwoch. Es wies damit die Klage eines Arztes zurück, dem in Flugblättern ein „neuer Holocaust“ vorgeworfen worden war. Auf Plakaten vor seiner Praxis wurden Abtreibungen zudem als „rechtswidrig“ und als „Mord“ bezeichnet. Der Arzt hatte den dafür verantwortlichen Abtreibungsgegner daraufhin auf Unterlassung verklagt.

Das Gericht entschied nun, die herabsetzenden Worte seien vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Zwar sei der Arzt in seiner Ehre beeinträchtigt, jedoch überwiege das Grundrecht des Beklagten das Persönlichkeitsrecht des Arztes, da die Äußerungen als Beitrag im geistigen Meinungskampf in einer fundamentalen Frage gefallen seien. Zudem seien Abtreibungen formal in der Tat „rechtswidrig“, sie würden lediglich nicht bestraft. Das OLG Stuttgart hatte in einem ähnlichen Fall solche Äußerungen untersagt. Deshalb wurde jetzt eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen (Az.: 6 U 189/02).

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