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Politik: Acht Monate Haft für sächsischen Skin Geständnis vermindert Strafe

Dresden (rah). Das Landgericht Dresden hat gegen eines der ehemaligen Führungsmitglieder der verbotenen rechtsextremen Organisation Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verhängt.

Dresden (rah). Das Landgericht Dresden hat gegen eines der ehemaligen Führungsmitglieder der verbotenen rechtsextremen Organisation Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verhängt. Der Mann wurde wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr verurteilt. Das Verfahren gegen den 24jährigen Martin D. aus Pirna war zuvor vom übrigen Verfahren gegen vier weitere SSS-Führungsleute abgetrennt und der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fallen gelassen worden. Das Gericht begründete das milde Urteil damit, dass der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt und erheblich zur Aufklärung beigetragen habe. Der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski bedauerte in der Urteilsbegründung, dass eine Offenlegung der V-Leute des Verfassungsschutzes nicht möglich gewesen sei. Das Sächsische Innenministerium hatte eine Sperrverfügung verhängt. Deshalb könne nicht festgestellt werden, in welchem Umfang V-Leute bei der Gründung und programmatischen Ausrichtung der SSS beteiligt gewesen seien.

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