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Politik: Adoptionsrecht für Schwule: Karlsruhe entscheidet später

Karlsruhe/Berlin - Das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz („Homo-Ehe“) bleibt bis auf weiteres unverändert gültig. Gegen einen Teil des Gesetzes hat Bayern beim Bundesverfassungsgericht geklagt.

Karlsruhe/Berlin - Das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz („Homo-Ehe“) bleibt bis auf weiteres unverändert gültig. Gegen einen Teil des Gesetzes hat Bayern beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Wie der Tagesspiegel in Karlsruhe erfuhr, wird über die Klage aber„in diesem Jahr nicht mehr entschieden.“ Eine Sprecherin des Gerichts sagte, es stünden viele andere Verfahren zur Entscheidung; dieses werde nicht als eilig genug angesehen, um es vorzuziehen.

Bayern hatte zuvor erfolglos gegen das gesamte Lebenspartnerschaftsgesetz geklagt. Jetzt richtet sich die Klage des Freistaats gegen die „Stiefkindadoption“, die das Gesetz vorsieht. Damit ist das Recht Homosexueller gemeint, die Kinder ihrer Lebensgefährten zu adoptieren. Die Absicht hinter dieser Regelung war das Kindeswohl. Wie bei heterosexuellen Eltern sollte die Bindung an den jeweils anderen Partner erhalten werden, auch wenn die Eltern sich trennten und die Kinder nur noch bei einem der Partner lebten.

Die CSU lehnt dies nach den Worten ihres Generalsekretärs Markus Söder „strikt ab“. In einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung versuchte Söder allerdings, das Thema niedriger zu hängen: Es stünde für die CSU „derzeit ganz sicher nicht im Mittelpunkt der Familienpolitik“. Außerdem gebe es „bestehende Gesetze, die die große Koalition nicht mehr ändern wird.“

In den vergangenen Jahren war der Widerstand der Union, vor allem der bayerischen Schwesterpartei, heftiger gewesen: Der CSU-Sozialexperte Johannes Singhammer etwa hattte gegen die von Rot-Grün vorgesehene Hinterbliebenenrente gewettert: „Der Arbeiter am Fließband oder der Kumpel unter Tage muss sich krumm legen, damit die Rente der ,Homo‘-Witwe mitfinanziert wird.“ Aber auch CDU-Chefin Angela Merkel hatte ihre Parteifreunde 2001 zu einer Kampagne gegen das Gesetz aufgefordert.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) kritisiert die Klage Bayerns als „familienfeindlich und das komplette Gegenteil einer modernen Familienpolitik“. Seine Pressesprecherin Renate H. Rampf sagte dem Tagesspiegel, sie glaube nicht, dass Bayern in Karlsruhe damit durchkomme. Das ahne wohl auch die Klägerin: „Vielleicht ist die absehbare Blamage der Grund, warum die Münchner Staatskanzlei das Thema so wenig kommuniziert.“

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