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Politik: Ägypten stimmt über Verfassung ab

Kairo - Die einen nennen es eine Farce, die anderen sprechen vom Beginn wirklicher Reformen. Am Mittwoch sind die Ägypter aufgerufen, über die von Präsident Hosni Mubarak vorgeschlagene Verfassungsänderung abzustimmen.

Kairo - Die einen nennen es eine Farce, die anderen sprechen vom Beginn wirklicher Reformen. Am Mittwoch sind die Ägypter aufgerufen, über die von Präsident Hosni Mubarak vorgeschlagene Verfassungsänderung abzustimmen. Sie soll bei künftigen Präsidentschaftswahlen die Aufstellung mehrerer Kandidaten erlauben. Allerdings sind die Voraussetzungen für Kandidaturen von der dominierenden Regierungspartei NDP so beschnitten worden, dass unabhängige Kandidaten keine Chance haben. Daher haben drei kleinere Oppositionsparteien, die Kifaja-Bewegung und die verbotene Muslimbruderschaft ihre Anhänger zum Boykott des Referendums aufgerufen. Das Regime dagegen mobilisiert die 32,5 Millionen Wahlberechtigten mit Fernsehspots und Anzeigen zur Teilnahme. „Eine geringe Wahlbeteiligung wäre eine Niederlage für das Regime", meint der Kommentator Hassan Nafae.

Die meisten Ägypter sind wenig enthusiastisch und Wahlbeteiligungen sind traditionell niedrig. Das mag an den mangelnden Auswahlmöglichkeiten liegen in einem politischen System, das von der übermächtigen Regierungspartei dominiert wird. „Ich kann nur mit Ja oder Nein stimmen“, klagt Mohammed Ashraf, der Besitzer eines Lebensmittelladens in Maadi. „Ich kann aber nicht sagen, dass mir die Verfassungsänderung nicht weit genug geht.“ Immerhin können die Wähler nun auf den neuen Wahlzetteln lesen, worüber sie eigentlich abstimmen. In einer ersten Version, die in den Zeitung veröffentlich wurde, waren nur zwei Felder mit „Ja“ und „Nein“ angegeben. Worüber abgestimmt werden soll, stand nicht auf dem Blatt. Auch die Überwachung der Abstimmung gibt Anlass zum Streit. Oppositionsparteien hatten den Staatsrat angerufen, um das Referendum zu verhindern, da nicht wie vom Verfassungsgericht vorgeschrieben jede Wahlurne von einem Richter überwacht werde. In der Vergangenheit gab es regelmäßig Berichte über massive Wahlfälschungen. Der Staatsrat lehnte die Klage mit der Begründung ab, es liege nicht in seiner Kompetenz.

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