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Ältere Arbeitslose: Union blockiert schnelle ALG-I-Verlängerung

Die SPD plant, die verlängerte Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I für Ältere möglichst schnell zu beschließen, damit sie zum Januar in Kraft treten kann. Darauf will sich die Union aber nicht einlassen.

Der Starttermin für das verlängerte Arbeitslosengeld I ist weiter in der Schwebe. Die Unionsfraktion blieb bei ihrem Nein zu einem beschleunigten Beratungsverfahren im Bundestag, mit dem die Neuregelung zum Jahreswechsel in Kraft treten könnte. "Es gibt ein normales Gesetzgebungsverfahren ohne Fristverkürzung", sagte eine Fraktionssprecherin. Demnach könnte die verlängerte Zahldauer voraussichtlich erst zum März 2008 eingeführt werden. Demgegenüber kündigte die Bundesregierung erneut an, bereits am Dienstag auf einer vorgezogenen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf beschließen zu wollen, damit die Regelung noch in diesem Jahr unter Dach und Fach gebracht werden kann.

Die SPD und Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) streben eine Verabschiedung noch in diesem Jahr an und wollen dafür notfalls eine Sondersitzung des Parlaments einberufen. Durch das Vorziehen der Kabinettsberatung wolle die Bundesregierung ihren Beitrag leisten, damit das Inkrafttreten zum Jahrswechsel möglich werden könne, sagte Vizeregierungssprecher Thomas Steg vor Journalisten. Insofern könne davon ausgegangen werden, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) "dies aktiv unterstützt". Die Fraktionen sollen dadurch noch am Dienstag über den Gesetzentwurf beraten können, denn nächste Woche ist die letzte Beratungswoche im Bundestag vor Weihnachten. Die Unionsfraktion lehnt bisher aber auch eine Sondersitzung ab.

Der Bundestag hatte Mitte November beschlossen, die Bezugsdauer des ALG I für Ältere entsprechend der Einigung der großen Koalition zu verlängern. Dafür muss allerdings noch ein Gesetz ausgefertigt werden. Für Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren soll sich mit der Neuregelung die maximale Bezugsdauer des ALG I auf 15 Monate erhöhen. Voraussetzung ist allerdings eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten. Ab 55 Jahren verlängert sich die Zahldauer auf 18 Monate, wenn 36 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Jahren vor der Arbeitslosigkeit nachgewiesen werden können. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch dann auf die Höchstzahldauer von 24 Monaten. Um in den Genuss dieser Verlängerung zu kommen, sind 48 Monate Vorversicherungszeit erforderlich. (jvo/AFP)

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