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Nur in knapp einem Drittel der bearbeiteten Fälle wurde ein ärztlicher Fehler bestätigt.

© Rolf Vennenbernd/dpa

Ärztepfusch: Rund 2250 Behandlungsfehler bestätigt

Die Bundesärztekammer macht vor allem die wachsende Arbeitsbelastung mitverantwortlich für die vielen Behandlungsfehler. "Ärzte und Pflegekräfte arbeiten am Limit", sagt BÄK-Vorstand Andreas Crusius.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern haben im vergangenen Jahr in mehr als 2200 Fällen einen Behandlungsfehler bestätigt. Das waren in etwa soviel wie im Vorjahr, wie die Bundesärztekammer (BÄK) am Montag in Berlin mitteilte. Die Ärztevertreter führten die Fehler auch auf die wachsende Zahl von Behandlungsfällen und die steigende Arbeitsbelastung in Kliniken und Praxen zurück. "Ärzte und Pflegekräfte arbeiten am Limit - und manchmal auch ein Stück darüber hinaus", erklärte Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK.

Insgesamt gingen bei den Ärztekammern im vergangenen Jahr 12.053 Patientenbeschwerden wegen vermuteter Behandlungsfehler ein. Das waren nur geringfügig weniger als im Jahr davor. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten,waren erneut Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterarmfrakturen. Rund 7700 der Patientenbeschwerden wurden weiterbearbeitet - in 2252 Fällen wurde ein ärztlicher Fehler bestätigt. Im Vergleich zum Jahr 2014 mit 2243 bestätigten Fälle war dies ein leichter Zuwachs. In 1854 der Fälle wurde im vergangenen Jahr ein Behandlungsfehler beziehungsweise eine mangelnde Risikoaufklärung als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der laut Bundesärztekammer einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) registrierte dagegen für 2014 insgesamt 14.663 Behandlungsfehlervorwürfe, fast doppelt so viele wie die Ärztekammern.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern dienen bei Arzthaftungsstreits als eine unabhängige, außergerichtliche Anlaufstelle für Patienten. Sie bewerten laut BÄK gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in Deutschland. In rund 90 Prozent der Fälle würden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. AFP

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