Affäre Wulff : Staatsanwälte ermitteln in der 800-Euro-Frage

18.02.2012 00:00 UhrVon Peter Mlodoch
David Groenewold. Foto: dpa
David Groenewold. - Foto: dpa

Gegen den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff beginnen nun Ermittlungen. Im Mittelpunkt steht die Beziehung zu dem Filmmanager David Groenewold. Es geht aber auch um das Engagement bei einer Prominentenparty.

Der Antrag auf Aufhebung der Immunität nahm den vorgesehenen Dienstweg: von der Staatsanwaltschaft Hannover zur Generalstaatsanwaltschaft Celle, von dort ins niedersächsische Justizministerium. Das schickte das brisante Papier am Freitagmorgen per Boten ans Bundesjustizministerium; dieses reichte es an Bundestagspräsident Norbert Lammert weiter. Auf 13 Seiten begründen darin die Korruptionsermittler, warum sie einen Anfangsverdacht gegen Bundespräsident Christian Wulff wegen Vorteilsannahme sehen. Mit seinem Rücktritt kam Wulff nun der Aufhebung der Immunität durch den Bundestag zuvor. „Die Frage ist erledigt; die Staatsanwaltschaft kann sofort ermitteln“, erklärte Frank Lüttig, Leiter der Strafrechtsabteilung im niedersächsischen Justizministerium.

Von diesem Samstag an wird sie das tun.

Im Zentrum steht dabei die Syltreise im Herbst 2007 des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten mit seiner Ehefrau Bettina. Die Kosten für die drei Nächte in einem Nobelhotel von rund 800 Euro übernahm der Filmproduzent David Groenewold. Kurz zuvor hatte eine von dessen Firmen eine Landesbürgschaft von vier Millionen Euro erhalten. Leistung und Gegenleistung? Der Trip auf die Nordseeinsel als Belohnung für eine Amtshandlung? Die Ermittler in Hannover jedenfalls sahen nach reiflicher Überlegung und unter großem öffentlichen Druck genügend Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht gegen Wulff wegen Vorteilsannahme, gegen Groenewold wegen Vorteilsgewährung.

Den letzten Ausschlag gab offenbar ein Stapel Unterlagen, den die Staatskanzlei am Mittwoch der Staatsanwaltschaft auf deren Bitten übersandte – vor allem Papiere über das Zustandekommen der Bürgschaft, die Groenewold im Übrigen nie in Anspruch genommen hat. Eine große Rolle spielte dem Vernehmen nach auch, dass die Ermittler der Version Wulffs nicht glaubten, er habe dem Filmunternehmer die Hotelkosten in bar erstattet. Von Wulffs Anwälten übermittelte Kontoauszüge des Ex-Präsidenten besagten eher das Gegenteil, hieß es.

Bis zu drei Jahren Haft drohen einem Täter bei Vorteilsannahme. Die Staatsanwaltschaft betonte öffentlich, dass für Wulff nach wie vor die Unschuldsvermutung gelte. Hinter den Kulissen freilich schließen die Ermittler nicht aus, auch wieder die anderen Vorwürfe gegen den Ex-Ministerpräsidenten unter die Lupe zu nehmen: den 500 000-Euro-Kredit vom Unternehmerehepaar Geerkens für den Hauskauf in Großburgwedel etwa oder auch die diversen Gratisurlaube Wulffs bei befreundeten Unternehmern. Hier hatte die Anklagebehörde bisher einen Anfangsverdacht wegen Vorteilsnahme verneint.

Nicht ausgestanden ist auch der Vorwurf, dass die Landesregierung unter Wulff 2010 das Parlament belogen und damit die niedersächsische Verfassung gebrochen habe. Damals hatte die Staatskanzlei wahrheitswidrig behauptet, die Regierung habe sich 2009 weder finanziell noch organisatorisch an der Prominenten-Party „Nord-Süd-Dialog“ des Eventmanagers Manfred Schmidt beteiligt. Die SPD-Landtagsfraktion hält trotz Wulffs Rücktritt an ihrer Klage vor dem Staatsgerichtshof fest. „Diese richtet sich ja gegen die CDU/FDP-Regierung und nicht nur gegen Herrn Wulff“, sagte Fraktionschef Stefan Schostok. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, den bislang nur die Linke fordert, ist noch nicht vom Tisch. Man wolle aber zunächst abwarten, in welche Richtung die Staatsanwaltschaft ermittle, sagte Grünen-Fraktionschef Stefan Wenzel. „Es gibt jedenfalls noch genug Aufklärungsbedarf.“

Möglicherweise auch bei der Finanzmarktaufsicht Bafin. Wie „Spiegel online“ berichtete, überprüft die Behörde Wulffs Rolle in Verbindung mit der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen. Wulff saß im VW-Aufsichtsrat, weil Niedersachsen Großaktionär ist. Dem „Spiegel“ zufolge könnte nun ein Aktenvermerk aus der Staatskanzlei den Politiker belasten. Daraus gehe womöglich hervor, dass er früh von dem angeblichen Plan Porsches wusste, die Kontrolle in dem viel größeren Konzern aus Wolfsburg anzustreben – und Informationspflichten nicht nachgekommen sei. Porsche hatte ein derartiges Übernahmevorhaben damals verneint, entsprechende Pläne dann aber verfolgt. mit dpa

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