zum Hauptinhalt

Afghanistan: Bundesanwalt untersucht Kundus-Affäre

Die Kämpfe der Bundeswehr in Nordafghanistan werden nach der politischen Neueinschätzung jetzt auch rechtlich anders bewertet.

Karlsruhe - Hier handle es sich um einen „nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches“, entschied die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe und zog damit die Ermittlungen gegen Oberst Georg Klein im Fall des Luftangriffes von Kundus an sich. Damit gilt für Klein nicht mehr automatisch das enger gefasste deutsche Strafgesetzbuch.

Der Deutsche Bundeswehrverband begrüßte die Entscheidung. Damit werde klar, dass es sich in Afghanistan um „eine Art Guerillakrieg“ handelt, sagte Verbandschef Ulrich Kirsch. Der Maßstab für die rechtliche Bewertung militärischen Vorgehens sei damit vorrangig das Völkerstrafgesetzbuch. Die Bundesregierung hat den Afghanistaneinsatz als „bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts“ eingestuft.

Bei dem Luftangriff auf zwei von den radikal-islamischen Taliban entführte Tanklaster wurden laut Nato-Angaben bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt, darunter viele Zivilisten. Bei den Verhandlungen über eine Entschädigung für die Opfer gibt es angeblich Streit zwischen dem Verteidigungsministerium und den Opferanwälten. Wie „Spiegel Online“ unter Berufung auf Führungskreise des Ministeriums berichtet, sollen die Bremer Rechtsanwälte Karim Popal und Bernhard Docke als Entschädigung sieben Millionen Euro und ein Anwaltshonorar von 178 500 Euro plus Reisekosten in Höhe von 25 000 gefordert haben. Beide Beträge seien aus Sicht des Ministeriums zu hoch. Deshalb prüfe das Haus, die Verhandlungen abzubrechen. dpa/ddp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false