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Der Tatort: ein Supermarkt in Hamburg-Barmbek.

© Markus Scholz/dpa

Ahmad A.: Hamburger Messerangreifer erwog offenbar Lkw-Attentat

Der abgelehnte Asylbewerber Ahmad A. wollte einem Medienbericht zufolge als "Märtyrer" sterben. Das soll er in einem Geständnis gesagt haben.

Der Messerangreifer von Hamburg-Barmbek hat nach Medienberichten zunächst ein Attentat mit einem Fahrzeug - Lkw oder Auto - erwogen. Er habe bei der Tat möglichst viele „Christen und Jugendliche“ töten wollen, soll der mutmaßliche Islamist des weiteren in einem Geständnis gesagt haben. Dies berichtete am Mittwoch der Recherchepool aus „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR. Der abgelehnte Asylbewerber habe als „Märtyrer“ sterben wollen, und er bedaure, dass er nicht mehr Menschen habe töten können. Die Wahl eines Messers als Waffe soll spontan gefallen sein.

Der 26 Jahre alte Palästinenser Ahmad A. hatte sich am 28. Juli im Stadtteil Barmbek in einem Supermarkt mit einem Küchenmesser bewaffnet und danach unvermittelt auf Menschen eingestochen. Ein 50-Jähriger starb. Sieben weitere Menschen wurden verletzt. Der Angreifer konnte schließlich überwältigt werden und sitzt in Untersuchungshaft.

Auslöser für den Angriff soll dem Medienbericht zufolge das Freitagsgebet in einer nahen Moschee mit einer Predigt zum Tempelberg gewesen sein. Die Auseinandersetzung in Jerusalem zwischen Muslimen und Juden hätten ihn aufgewühlt, soll der Palästinenser in seiner Vernehmung ausgeführt haben. Den Medien-Angaben zufolge soll sich der mutmaßliche Täter seit 2014 mit dem IS beschäftigt, aber nach eigener Aussage nicht in dessen Namen gehandelt haben. Von einem tatsächlichen Kontakt zum IS sei den Ermittlern nichts bekannt.

Gutachter soll Ahmad A. psychiatrisch untersuchen

Offen sei auch, welche Rolle eine psychische Auffälligkeit des Mannes gespielt habe, hieß es weiter. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte nach Hinweisen aus seinem Umfeld schon am 3. November 2016 mit ihm gesprochen, ihn als psychisch labil eingeschätzt und am 10. Januar 2017 der Polizei empfohlen, den sozialpsychiatrischen Dienst einzuschalten. Warum dann nichts geschah, muss noch aufgeklärt werden. Ein Gutachter soll A. nun psychiatrisch untersuchen.

Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die die Ermittlungen leitet, wollte den Bericht nicht kommentieren. Eine andere Vertreterin der Bundesanwaltschaft sagte im Hamburger Innenausschuss am Nachmittag, die Erwägung weiterer Tatmittel wäre Täterwissen und darüber könne während des Ermittlungsverfahrens keine Auskunft gegeben werden. Sie wies aber auf den kurzen Zeitraum zwischen dem Entschluss zur Tat und der Ausführung hin. (dpa, AFP)

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