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Politik: Akw Biblis: Mängel am Bau

Einen Riss in einer Schweißnaht im Reaktorkühlkreislauf von Block A des Kernkraftwerks Biblis hatte am Montag die hessische Atomaufsicht gemeldet. Doch je mehr Einzelheiten über den Schaden bekannt werden, desto gewichtigere Fragen an Kraftwerksbetreiber und Behörden ergeben sich.

Einen Riss in einer Schweißnaht im Reaktorkühlkreislauf von Block A des Kernkraftwerks Biblis hatte am Montag die hessische Atomaufsicht gemeldet. Doch je mehr Einzelheiten über den Schaden bekannt werden, desto gewichtigere Fragen an Kraftwerksbetreiber und Behörden ergeben sich. Zum einen ist der Riss nicht "klein", kein Haarriss, wie gelegentlich gemeldet wurde; ein Sprecher des Atomkraftwerks Biblis bestätigte am Mittwoch Informationen des Tagesspiegels, dass der Riss bis zu 16 Millimeter tief ist; die Gesamtstärke der Schweißnaht an dieser sicherheitsrelevanten Stelle, der Verbindung zwischen Primär- und Notkühlsystem, beträgt 35 Millimeter.

Zum anderen räumen Betreiber und Atomaufsicht ein, dass an dieser Stelle bereits bei Messungen 1992 Unregelmäßigkeiten aufgefallen seien, die damals vom Biblis-Betreiber RWE und vom Gutachter des TÜV-Bayern fälschlich als Messfehler abgetan worden seien. Am Mittwoch erklärte der Sprecher des Kraftwerks dem Tagesspiegel, die Daten und deren Interpretation als "Messfehler" seien 1992 auch dem Ministerium bekannt gemacht worden.

Auch die aktuellen Erklärungen für den Riss am Übergang zwischen dem radioaktiven Primärbereich des Kraftwerks zu den Not- und Nachkühlsystemen sind nicht geeignet, das Vertrauen in die Sicherheit der Anlage zu mehren. Der Biblis-Betreiber geht von einem Fehler aus, der beim Bau der Anlage vor knapp 30 Jahren gemacht worden sei. Die andere mögliche Erklärung - Verschleiß - würde Zweifel an der Sicherheit ganzer Baureihen begründen.

Über die Klage dreier Anwohner gegen das Atomkraftwerk Obrigheim muss indes erneut verhandelt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin verwies am Mittwoch die Klage auf Stilllegung des Meilers zurück an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Die Kläger werteten diese Entscheidung als Erfolg. Sie zeigten sich zuversichtlich, dass Obrigheim noch 2002 abgeschaltet wird. Die in der Nachbargemeinde wohnenden Kläger hatten im Mai 1994 beantragt, den Betrieb des dienstältesten Kernkraftwerks Deutschlands einzustellen. Sie vertreten den Standpunkt, dass das Kraftwerk abweichend von der Genehmigung errichtet worden und quasi ein "Schwarzbau" sei.

csl

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