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ALG II: Hartz-IV-Empfängern droht Kontenabfrage

Die Jobcenter können künftig bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch die Kontendaten von Hartz-IV-Empfängern abfragen. Die Regierung rechnet damit, dass das Instrument rege genutzt wird.

Hartz-IV-Empfängern droht künftig bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch zusätzlich eine Kontenabfrage. Wie die "Stuttgarter Nachrichten" berichteten, erwartet die Bundesregierung, dass das Instrument rege genutzt wird. "Das wird wahrscheinlich in Zukunft zu einem Anstieg der Gesamtzahl der Abfragen führen", sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums der Zeitung.

Das Recht für die Kontenabfrage räumt den zuständigen Jobcentern die Unternehmenssteuerreform ein, wie die Zeitung weiter berichtete. Bisher werde die Kontoabfrage vor allem von Finanzämtern, dem Zoll und der Polizei genutzt, um Straftaten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu bekämpfen. Auch einige Sozialbehörden dürfen seit April 2005 auf diesem Weg Informationen über Kontonummern von Leistungsempfängern abfragen.

Jobcentern, die Ansprüche von Langzeitarbeitslosen auf Arbeitslosengeld II (Alg II) prüfen, waren solche Abfragen bisher ausdrücklich untersagt. Nach der Unternehmensteuerreform fürchten Betroffene nun Willkür gegenüber Hartz-IV-Empfängern, berichtete die Zeitung weiter. Dafür sorge unter anderem die Formulierung im Gesetz, wonach die Behörde vor einer Kontoabfrage nicht zwingend bei dem Betroffenen nachforschen müsse, sondern sich auch darauf berufen kann, dass "ein vorheriges Auskunftsersuchen keinen Erfolg verspricht". (mit AFP)

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