zum Hauptinhalt
Alkohol

© dpa

Alkoholgesetz: Flatrate-Partys werden verboten

Bund und Länder haben sich auf ein Verbot so genannter Flatrate- oder Koma-Partys verständigt. Sogar das Werben dafür ist nicht erlaubt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Bund und Länder haben sich auf ein Verbot so genannter Flatrate- oder Koma-Partys verständigt. Wie die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), in Berlin mitteilte, beschloss der zuständige Bund-Länder-Ausschuss für Gewerberecht, dass "Flatrate-Angebote", die erkennbar auf Verabreichung von Alkohol an Betrunkene abzielen, nach dem geltendem Recht unzulässig sind. Bei den unter Jugendlichen beliebten Partys kann zum Festpreis unbegrenzt getrunken werden.

Künftig kann nun bereits die Werbung für entsprechende Veranstaltungen verboten werden. Wer dennoch Flatrate-Partys
ausrichtet, muss mit Konsequenzen bis zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis rechnen.

Alle Länder tragen Beschluss mit

Bätzing begrüßte die rechtliche Klarstellung. Angebote zum Rauschtrinken seien unverantwortlich. "Jetzt ist klar, Vollzugsbehörden der Länder können aktiv gegen diese Form von Veranstaltungen zum Betrinken und deren Bewerbung vorgehen." Bätzing forderte zugleich eine Kontrolle der Umsetzung.

Alle Bundesländer tragen den Beschluss den Angaben zufolge mit und wollen die kommunalen Ordnungsbehörden per Erlass oder Rundschreiben entsprechend anweisen. Mehrere Länder haben dies bereits veranlasst.

Die Debatte über Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen war im März durch den Tod eines Berliner Schülers ausgelöst worden, der nach einer Flatrate-Party gestorben war. Der 16-Jährige soll dabei rund 50 Tequila getrunken haben und war mit einem Blutalkoholwert von 4,8 Promille ins Krankenhaus gekommen. (mit ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false