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Politik: Alle Patienten sollen zahlen: Vorstoß der Krankenhäuser nach BGH-Urteil zu Privatzimmern

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu den überhöhten Zimmerzuschlägen für Privatpatienten wollen die Krankenhäuser nun bei den gesetzlich Versicherten kassieren. Dies kündigte am Dienstag der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Volker Odenbach, an: "Wir gehen davon aus, dass die Krankenhäuser jetzt von den gesetzlichen Krankenkassen höhere Basis-Pflegesätze verlangen werden.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu den überhöhten Zimmerzuschlägen für Privatpatienten wollen die Krankenhäuser nun bei den gesetzlich Versicherten kassieren. Dies kündigte am Dienstag der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Volker Odenbach, an: "Wir gehen davon aus, dass die Krankenhäuser jetzt von den gesetzlichen Krankenkassen höhere Basis-Pflegesätze verlangen werden." Dadurch würden die Ausgaben der Krankenkassen für die Klinikbehandlung deutlich steigen. Die gesetzlichen Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium wiesen den Vorstoß zurück. Es gebe keinen Grund für eine Änderung des Basissatzes, erklärte die AOK. Der BGH hatte vergangene Woche erstmals die Zuschläge begrenzt, die Krankenhäuser für die Unterbringung in Ein- und Zweibettzimmern berechnen können.

Odenbach verwies in der "Bild"-Zeitung auf die finanziellen Ausfälle für die Krankenhäuser durch die BGH-Entscheidung. Anders als durch eine Anhebung der Pflegesätze für die gesetzlich Versicherten seien diese Einbußen "nicht zu finanzieren". Laut "Bild" drohen den Kassenpatienten nun höhere Beiträge oder eine höhere Selbstbeteiligung beim Klinikaufenthalt. Diese Darstellung wurde vom Gesundheitsministerium zurückgewiesen. Es gebe absolut keinen Anlass für Beitragsspekulationen, sagte ein Behördensprecher in Berlin. Die Krankenhaussätze seien im Übrigen eine Frage der Selbstverwaltung zwischen Krankenhausgesellschaft und Kassen.

Für die AOK bezeichnete ihr Sprecher Bodo Barske den gegenwärtigen Pflegesatz als "völlig angemessen". Die gesetzlichen Kassen sähen keinen Anlass, den Krankenhäusern die nun entstehenden Ausfälle bei Privatpatienten zu subventionieren. Überhaupt profitierten die Privatkassen schon jetzt von den gesetzlichen Kassen. Denn die gesetzlichen Kassen finanzierten die Infrastruktur des Gesundheitswesens. Die Privatversicherer, bei denen nur etwa zehn Prozent seien, könnten ein solches Versorgungsnetz nicht aufrecht erhalten.

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