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Politik: Alle Steuern bald direkt an Eichel?

Bund und Länder denken über zentrale Finanzverwaltung nach

Bei Bund und Ländern wächst offenbar die Bereitschaft, die gesamte Finanzverwaltung – also auch die örtlichen Finanzämter – der Bundesregierung zu unterstellen. Bislang ist das Eintreiben der Steuern Sache der Länder. Nach Informationen des Tagesspiegels am Sonntag wird über das Thema in den Verhandlungen der Bundesstaatskommission bereits gesprochen. So hat der brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) den Vorschlag bei der Klausurtagung der Kommission im Januar in die Debatte eingebracht. Auf Beamtenebene werden in den Ländern bereits Vorschläge erarbeitet. Nach einem Bericht des Magazins „Spiegel“ liegt auch im Bundesfinanzministerium dazu ein Papier vor.

Hintergrund dieser Pläne für die wohl größte Verwaltungsverlagerung zwischen Bund und Ländern seit 1949 ist der jahrelange Streit um den Vollzug der Steuergesetze und den Finanzausgleich. Die Bundesregierung wirft den Ländern immer wieder vor, bei der Steuerprüfung und der Verfolgung von Steuerhinterziehung, etwa des Umsatzsteuerbetrugs, nicht konsequent genug zu sein. Allerdings haben reiche wie arme Länder daran auch kein großes Interesse: Die reicheren Länder müssten einen Großteil der Mehreinnahmen, die sie hätten, in den Finanzausgleich geben; die Nehmerländer würden weniger bekommen, wenn sie höhere Eigeneinnahmen hätten.

Eine Zentralverwaltung würde diesen Zustand beenden. In den Ländern wird allerdings darauf verwiesen, dass damit kein Verzicht auf die Ländersteuern – nicht zuletzt die Kfz-Steuer – verbunden wäre. Dagegen wäre wohl die Möglichkeit eigener Steuergesetzgebung, wie sie einige Länder gerne hätten, nicht mehr aktuell. Dafür gibt es auch keine Mehrheit im Bundesrat. In dem Papier aus Eichels Haus wird als Vorteil der Zentralverwaltung angeführt, höhere Einnahmen durch konsequentere Kontrollen könnten zu Steuersenkungen genutzt werden. Sie könnten aber auch dem Ruhestand der Finanzbeamten dienen: Denn der Bund müsste bei der Übernahme der Steuerverwaltung auch deren Pensionslasten übernehmen – aus Sicht der Länder ein Vorteil. Damit ist ein zäher Streit um die finanzielle Kompensation absehbar.

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