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Politik: Allein oder doch zu zweit?

Die Regierung muss allein Erziehende entlasten. Ministerin Schmidt will nun prüfen, wer in wilder Ehe lebt

Von Hans Monath

Von Markus Feldenkirchen

und Hans Monath

Renate Schmidt fand für ihren Ministerkollegen Hans Eichel nur lobende Worte: Die Familienministerin pries am Dienstag in Berlin nicht nur die Einigung mit dem Finanzminister über neue Zuschüsse für gering verdienende Eltern und die Bekräftigung der Milliardenzuschüsse für neue Kinderbetreuungsplätze. Sie sei Hans Eichel auch „sehr dankbar“, dass er bereit sei, die Suche nach einer finanziellen Entlastung für allein Erziehende „mitzugehen“, betonte sie. Doch in der Debatte über einen finanziellen Ausgleich muss sich die Ministerin nicht nur mit Hans Eichels Sparwillen und den weiter gehenden Plänen der Grünen, sondern auch mit Teilen der eigenen sozialdemokratischen Fraktion auseinander setzen.

Die Suche nach einem Weg, wie die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Schlechterstellung von allein Erziehenden verhindert werden kann, fand dann hinter verschlossenen Türen statt: „Die denken in sämtliche Richtungen“, beschrieb die Ministerin den Arbeitsauftrag der Experten aus ihrem Haus, dem Finanzministerium und dem Justizministerium. Zwar verriet die SPD-Politikerin, einzelne Vorschläge in der Diskussion gingen so weit, dass die Öffentlichkeit „mit den Ohren schlackern“ würde, wenn sie davon erführe. Doch ob Modelle diskutiert und geprüft werden, die das System der Familienförderung insgesamt neu ordnen, wollte die Ministerin nicht verraten.

Renate Schmidt selbst favorisiert nach Informationen des Tagesspiegels ein Lösungsmodell, bei dem zwischen „echten“ und „unechten“ allein Erziehenden unterschieden wird: So gibt es unverheiratete Partner, die beide verdienen und in einem Haushalt mit Kindern zusammenleben, wobei jedoch einer der Elternteile gegenüber dem Staat als allein erziehend gilt. Sie sollen nicht in den Genuss von Ausgleichsleistungen kommen.

Sowohl aus dem Finanzministerium als auch aus Teilen der SPD-Fraktion gibt es dagegen offenbar Widerstand. Unter anderem wird gegen Schmidts Plan angeführt, die dann notwendige Kontrolle der Lebensverhältnisse von angeblichen oder echten allein Erziehenden sei nicht praktikabel.

Die Vorgaben aus Karlsruhe (siehe Kasten) setzen dem politischen Gestaltungswillen enge Grenzen: „Das ist verfassungsrechtlich sehr kompliziert, das kann man nicht in ein paar Tagen klären“, sagte etwa die Vorsitzende des Familienausschusses, Kerstin Griese (SPD). Der finanzpolitische Sprecher ihrer Fraktion, Joachim Poß, spricht sich recht deutlich gegen einen bestimmten Weg der Entlastung aus: „Steuerlich wird das nur schwer zu erreichen sein“, sagte er dem Tagesspiegel. „Wir müssen wohl eine Lösung außerhalb des Steuerrechts suchen.“

Die Grünen warben diese Woche erneut für ein Modell, für das sie sich bereits in den Koalitionsverhandlungen stark gemacht hatten: die Absetzbarkeit von Betreuungskosten vom ersten Euro an. Auch Teile der SPD-Fraktion favorisieren dieses Modell. Die Familienministerin erklärte, dass auch dieses Modell geprüft werde, ließ aber deutliche Skepsis erkennen: „Es kostet verhältnismäßig viel, erreicht die Zielgruppe aber nur zum Teil.“ Zudem würde eine Steuerbegünstigung über die Betreuungskosten solchen allein Erziehenden nicht helfen, für deren Kinder nach Erreichen des Jugendalters keine Betreuungskosten mehr anfallen würden.

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