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Allianz Arena: Vier Jahre Haft für Wildmoser

Karl-Heinz Wildmoser junior muss wegen der Schmiergeldaffäre um den Bau der Münchener "Allianz-Arena" ins Gefängnis. Laut Staatsanwaltschaft bleiben ihm noch maximal zwei Monate in Freiheit, bevor er seine Haftstrafe absitzen muss.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte die Verurteilung des damaligen Chefs der Stadiongesellschaft zu viereinhalb Jahren Haft wegen Untreue und Bestechlichkeit. Das Gericht verwarf damit die Annahme von Verteidigung und Bundesanwaltschaft, dass die Vorsitzende Richterin am Münchener Landgericht, in dem im Mai vergangenen Jahres zu Ende gegangenen Prozess, befangen gewesen sei.

Wildmoser, der bereits 14 Monate Untersuchungshaft verbüßt hat, muss nun ab Herbst mindestens 22 weitere Monate absitzen. "Damit ist seine bürgerliche und berufliche Existenz vernichtet", sagte sein Verteidiger Gunter Widmaier nach der Urteilsverkündung.

BGH: Bestechlichkeit durch Schmiergeldbezahlung

Wildmoser war bei der Vergabe des Bauauftrags für die Arena als Verantwortlicher des Fußballvereins 1860 München auch Geschäftsführer der Stadiongesellschaft und Mitglied eines Lenkungsbauausschusses. Für diese Funktionen erhielt er zwar ein Jahresgehalt von rund 400.000 Euro. Gleichwohl hatte er während des Bauvergabeverfahrens über einen Mitarbeiter Kontakt zu der Firma Alpine Bau aufgenommen und ihr gegen Zahlungen in Höhe von 2,8 Millionen Euro Insiderinformationen zugeschanzt. Der BGH bezeichnet dies nun als "klassischen Fall der Bestechlichkeit durch Schmiergeldzahlung".

Den Schwerpunkt ihrer Revision hatten die Wildmoser-Anwälte allerdings auf das angebliche Fehlverhalten der damaligen Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer gelegt. Sie war während des Verfahrens von der "Münchner Abendzeitung" in Anlehnung an den einstigen hart urteilenden Hamburger Richter Ronald Schill als "Richterin Gnadenlos" tituliert worden. Wegen der aus ihrer Sicht ehrverletzenden Äußerung hatte sie dann von dem Boulevardblatt eine öffentliche Wiedergutmachung verlangt und mit dem Presseanwalt der Zeitung über verschiedene Entwürfe eines Wiedergutmachungsartikels gesprochen. Münchens Oberstaatsanwalt Anton Winkler sagte nun, wer die Richterin Huberta Knöringer kenne, wisse, "dass sie nicht befangen war". Es habe sich um "ein faires Urteil" gehandelt.

Vorsitzende Richterin war nicht befangen

Nachdem der Artikel dann im Dezember 2004 mit kritischen Anmerkungen zu Wildmosers Verteidigungsstrategie erschienen war und dessen Anwälte von der angeblichen Mitarbeit der Richterin erfuhren, sahen sie die Vorsitzende als befangen an. Doch dem folgte weder das Münchener Landgericht noch der BGH. Laut BGH-Urteil hatte die Richterin "keinen Einfluss" auf den Inhalt und die redaktionelle Gestaltung des Artikels gehabt. Selbst die AZ habe betont, dass der Artikel allein eine Bewertung der Redaktion gewesen und "ohne jedes Zutun" der Richterin entstanden sei. Vor diesem Hintergrund, so der BGH, seien Zweifel an der Unparteilichkeit der Richterin "nicht gerechtfertigt". (tso/ddp/AFP)

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