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Politik: Alte Eigenheimzulage noch bis April

Kürzungen nicht rückwirkend

Berlin (dpa). Bauherren können jetzt doch noch voraussichtlich bis Ende April die bisherigen Leistungen der Eigenheimzulage ohne die geplanten Kürzungen in Anspruch nehmen. Die Neuregelung der Zulage soll nicht rückwirkend, sondern erst nach Abschluss der Gesetzgebung wirksam werden. Darauf haben sich die Experten der Koalitionsfraktionen geeinigt, berichteten der SPDFinanzpolitiker Jörg-Otto Spiller und die Grünen am Dienstag in Berlin.

Bisher galt der 31. Dezember 2002 als Stichtag für das Auslaufen der bisherigen Regelung. Die Koalition werde die Änderung im Finanzausschuss an diesem Mittwoch beschließen, sagte Spiller. Neuer Stichtag soll der Termin der Verkündung der Gesetzesnovelle sein.

Ziel sei es, die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen und Klarheit zu schaffen. Die vorgesehenen Einschränkungen der Eigenheimzulage sind Teil des so genannten Steuervergünstigungsabbaugesetzes, gegen das die Union bereits heftigen Widerstand angekündigt hat.

Ohne Zustimmung des Bundesrats, in dem die Union die Mehrheit hat, kann das rot-grüne Steuerpaket aber nicht in Kraft treten. Es wird darum mit einem Vermittlungsverfahren und Korrekturen an den vorgesehenen Regelungen gerechnet. Das Verfahren wird sich dabei voraussichtlich noch bis mindestens Mitte April hinziehen.

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