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Politik: Altersbedingte Beschwerden

Rechtsexperten streiten, ob das geplante Antidiskriminierungsgesetz für die Praxis taugt

Berlin - Das Älterwerden kann Vorteile mit sich bringen: automatische Lohnerhöhung, besserer Kündigungsschutz, verbilligte Senioren-Bahncard. Ob das so bleibt, hängt auch davon ab, wie die Gerichte das von der Regierung beschlossene Antidiskriminierungsgesetz auslegen werden. Darin steht: Keiner darf wegen seines Alters benachteiligt werden.

Kann also bald ein 50-Jähriger den gleichen Fahrpreis einfordern wie ein Rentner? Im Entwurf der Regierung heißt es nur, dass sachliche Gründe eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Doch was sind sachliche Gründe?

Für Volker Rieble, Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Uni München, ist das Gesetz mit „seinen schwammigen Formulierungen“ nicht handhabbar. „Ohne weitere Präzisierung entsteht für die Unternehmen eine Rechtsunsicherheit, die viele Gerichte beschäftigen wird“, sagte er dem Tagesspiegel. Als Beispiel nennt er die betriebliche Altersversorgung, die üblicherweise Mitarbeitern ab 30 angeboten werde. „Ist damit künftig ein 29-Jähriger diskriminiert?“

Eberhard Eichenhofer, Professor für Sozialrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Jena, verteidigt die abstrakten Bestimmungen des Entwurfs: „Wer alles detailliert beschreiben will, vergisst immer einen analogen Fall“, sagte er dem Tagesspiegel. Eine gesetzliche Regelung gegen Altersdiskriminierung hält er für überfällig. „Ältere Menschen dürfen nicht länger aus den Jobs in die Frühverrentung und die sozialen Sicherungssysteme gedrängt werden. Dies ist Teil der europäischen Beschäftigungsstrategie, zu der auch die EU-Richtlinie zum Antidiskriminierungsgesetz gehört.“ Er könne sich vorstellen, dass der Europäische Gerichtshof in absehbarer Zeit verbieten werde, dass mit 65 Jahren das Beschäftigungsverhältnis automatisch endet. Eine zusätzliche Belastung für die Wirtschaft sieht er nicht. „Es kann schon reichen, dass Betriebsräte die Zuständigkeit bekommen, mehr auf Fälle von Diskriminierung zu achten.“ In anderen Ländern sei dies längst Usus.

Die Regierung hat indes auf die massive Kritik – auch aus den eigenen Reihen – reagiert und Nachbesserungsvorschläge gemacht. Zur Handhabung der Altersdiskriminierung war keiner dabei.

Alexander Bürgin

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