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Altersvorsorge: Rentenversicherung dementiert Negativ-Rendite

Die Deutsche Rentenversicherung hat Darstellungen über eine "Minusrendite" der Beitragszahlungen in die Gesetzliche Rentenversicherung zurückgewiesen.

Berlin - Untersuchungen unabhängiger Institutionen seien bisher regelmäßig zu dem Ergebnis gekommen, dass die Renditen auch langfristig positiv seien, sagte Behördenpräsident Herbert Rische am Montag in Berlin.

Die Renditeberechnungen der Rentenversicherung würden gestützt durch vergleichbare Ergebnisse des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, des Sozialbeirats der Bundesregierung sowie des Mannheimer Forschungsinstituts Ökonomie und demographischer Wandel. Zudem habe vor kurzem die Zeitschrift «Finanztest» bestätigt, dass die Versicherten auch künftig mehr Rente bezögen, als sie an Beiträgen geleistet hätten.

Wenn in Veröffentlichungen von niedrigen oder sogar negativen Renditen die Rede sei, werde häufig nicht berücksichtigt, dass die gesetzliche Rentenversicherung neben Altersrenten weitere Leistungen umfasse, wie Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten und Rehabilitationsleistungen. Außerdem bezögen einige Berechnungen die Inflation mit ein. Diese Vorgehensweise sei bei Produkten von Banken und Lebensversicherungen nicht üblich.

Die Renditen in der Rentenversicherung verringerten sich zwar, blieben aber auch künftig positiv, versicherte Rische. Es bestehe daher kein Anlass, das System der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich in Frage zu stellen.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hatte in der Zeitung «Die Welt» gewarnt, die Rentenbeiträge kämen in eine «verfassungsrechtliche Problemzone», wenn das eingezahlte Kapital bei weitem das übersteige, was der Einzelne später an Leistungen erhalte. Wenn dauerhaft eine 'Minus-Rendite' zu erwarten sei, stelle sich die Frage, ob der mit der Beitragserhebung verbundene Grundrechtseingriff noch zu rechtfertigen sei.» Laut Papier «verbietet die Verfassung eine offenkundige Unverhältnismäßigkeit zwischen Beitrags- und Versicherungsleistungen.» (tso/ddp)

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