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Politik: Am Ende muss wohl der Bund ran

Wer bestellt, bezahlt – seit der Staatsreform im vorigen Jahr sind die Verhältnisse etwas klarer

Berlin - Die Frage, wer zahlt, ist am Montag ausgeklammert worden beim Krippengipfel in Berlin. Dabei wäre sie ganz einfach zu beanworten. Meint jedenfalls der Präsident des Deutschen Landkreistags, Hans Jörg Duppré. „Zum einen kann der Bund den Ländern bis zu 90 Prozent der Investitionskosten refinanzieren“, sagt er. Dass die Länder sich dagegen im Bundesrat sperren, ist nicht zu erwarten. „Zum anderen“, erklärt Duppré, „steht es dem Bund offen, den Ländern die jährlichen Betriebskosten über die Zuteilung von Umsatzsteuerpunkten zu erstatten.“ Das hieße, dass die Länder – die sozusagen Treuhänder der für die Einrichtung von Krippen und Kindergärten zuständigen Kommunen sind – einen höheren Anteil an der Mehrwertsteuer bekämen. Und zwar dauerhaft, weshalb dieser Weg in der Bundesregierung nicht unbedingt auf Zustimmung stoßen wird.

Aber irgendeine staatliche Ebene muss zahlen. Die Kommunen werden es nicht sein, weil seit der Staatsreform im Vorjahr festgelegt ist, dass der Bund – der bei der Kinder- und Jugendhilfe der Gesetzgeber ist – Gemeinden und Kreisen direkt keine Aufgaben mehr aufbürden darf. Er muss dazu über die Länder gehen, weil die durch ihre Landesverfassungen gebunden sind, die Kosten den Kommunen auch zu erstatten. Die Länder aber werden im Bundesrat nur zustimmen, wenn der Bund diese von ihm veranlassten Kosten zumindest zum großen Teil auch übernimmt. Am Ende wird also der Bund zahlen müssen – zum Entsetzen von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und der Haushaltspolitiker des Bundestags. Denn für die Offensive von Bundesjugendministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist keinerlei Vorsorge getroffen. Entsprechend vergnatzt ist daher der CDU-Haushaltspolitiker Steffen Kampeter: „Die Fraktion fühlt sich an Beschlüsse eines Krippengipfels nicht gebunden.“

Es geht dabei um Milliardensummen über viele Jahre hinweg. Mehr Kinderbetreuung bringt nicht nur die Einmalkosten für den Neu- oder Ausbau von Krippen – der Landkreistag nennt hier fünf Milliarden Euro als Mindestsumme. Dazu kommen Unterhalt und Personal – das sind jedes Jahr nochmals einige Milliarden, wenn die von Leyen anvisierten Betreuungsquoten umgesetzt werden. Und dazu kommt noch das Ost-West-Problem. Die Ostländer haben den Bedarf an Krippenplätzen nahezu gedeckt. Daher bräuchten sie eigentlich keine Bundesmittel mehr. Aber der Bund darf bei Förderprogrammen zwischen den Ländern keine allzu großen Unterschiede machen. Ein vor allem auf den Westen konzentriertes Bundesprogramm ist daher verfassungsrechtlich problematisch. afk/dpa

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