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Ärger um die Genkartoffel: Ein EU-Gericht erklärt die Beschlüsse der EU-Kommission zur Zulassung der Gen-Kartoffel Amflorafür nichtig erklärt.

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"Amflora": EU-Gericht verbietet Verkauf und Anbau von Genkartoffel

Ärger um die Genkartoffel: Ein EU-Gericht hat die Beschlüsse der EU-Kommission zur Zulassung der Gen-Kartoffel "Amflora" für nichtig erklärt.

Das EU-Gericht verbietet den Vertrieb und Anbau der Gentechnik-Kartoffel "Amflora". Grund sind Verfahrensfehler der EU-Kommission bei der Zulassung als Futtermittel und für die industrielle Verwendung durch den Konzern BASF, teilte das Gericht am Freitag in Luxemburg mit. Die EU-Kommission habe bei der Entscheidung ein neueres Gutachten der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zwar berücksichtigt. Die EU-Behörde habe dem zuständigen Ausschuss der EU-Staaten aber keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem neuen Gutachten der EFSA gegeben. Damit habe die Kommission die Verfahrenspflichten erheblich verletzt.

"Amflora" war 2010 nach einem 13-jährigen Verfahren von der EU-Kommission in der EU für den Anbau und zur Verwendung in Futtermitteln zugelassen worden. Die EU-Kommission sei jedoch von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens abgewichen, heißt es in der Erklärung des Gerichts. „In diesem Zusammenhang geht das Gericht davon aus, dass das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse wesentlich anders hätte ausfallen können, wenn die Kommission diese Vorschriften beachtet hätte“, wird die Entscheidung begründet. (dpa,AFP)

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