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Teile von Splittergranaten.

© dpa

Verbot von Streu- und Splitterbomben: Amnesty beklagt Lücken im Kampf gegen Waffenhandel

Deutschland hat die UN-Konvention zum Verbot von Streu- und Splitterbomben unterzeichnet. Bis März 2010 hat aber eine Schifffahrtsgesellschaft Streumunition transportiert - unter der Flagge von Antigua und Barbuda.

Berlin - Wenn eine deutsche Reederei eine Ladung Streumunition auf einem ihrer Schiffe transportiert, scheint das auf den ersten Blick nicht mit den Gesetzen der Bundesrepublik vereinbar zu sein. Schließlich hat Deutschland die UN-Konvention zum Verbot von Streu- und Splitterbomben unterzeichnet. Doch in diesem konkreten Fall ist es anders: Zwischen Februar 2008 und März 2010 hat die Schifffahrtsgesellschaft genau jene Waffen transportiert, die in Deutschland weder hergestellt noch verkauft werden dürfen, sondern vernichtet werden müssen. Unter der Flagge von Antigua und Barbuda transportierte die Reederei nach Auskunft der Menschenrechtsorganisation Amnesty International die Waffen von Südkorea nach Pakistan.

Das geht aus einem Bericht hervor, den die Organisation am Montag aus Anlass der am 23. Juli in New York stattfindenden UN-Konferenz veröffentlichte. „Es ist für einen deutschen Reeder einfach, sein Unternehmen auf sogenannte Billigflaggen anzumelden. Obwohl die Reederei dann komplett in Deutschland sitzt, fahren ihre Schiffe unter anderer Flagge und unterliegen so weniger strengen Regeln“, sagt Mathias John, Rüstungsexperte von Amnesty International in Deutschland, dem Tagesspiegel. In einem anderen Fall brachte eine Passagiermaschine von Air France nicht nur Urlauber an ihr Ziel, sondern beförderte auch Maschinengewehrteile von Bulgarien über Paris nach Nairobi. John geht davon aus, dass die Zollbeamten die Transporte nicht immer genau prüfen können, „aus Unwissen über die transportierten Güter oder weil keine rechtlichen Regeln für den Stopp eines Transports bestehen, so genau weiß man das nie“.

Auch Marc von Boemcken vom Internationalen Konversionszentrum in Bonn sieht rechtliche Lücken: „All diese Kontrollmechanismen wie etwa das Kriegswaffenkontrollgesetz beschränken sich auf Waffen, die von deutschem Boden exportiert werden.“

Amnesty bemängelt diese Schlupflöcher, die es Reedereien und Luftfrachtunternehmen erlauben, Waffen, die zu Menschenrechtsverletzungen beitragen könnten, zu transportieren. Die Organisation fordert ein internationales Waffenhandelsabkommen, das „auch die Kontrolle von Frachtunternehmen und anderen Zwischenhändlern in der Lieferkette für Rüstungsgüter umfassen“ müsse. John schlägt dafür ein öffentliches Register für Transportfirmen vor. Katharina Kühn

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