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Der ehemalige niedersächsische Innenminister und SPD-Abgeordnete Heiner Bartling mit der Akte, die die Klage enthält.

© dapd

Angebliche Falschauskunft: Niedersachsens SPD will trotz Wulff-Rückzug klagen

Niedersachsens SPD lässt nicht locker: Trotz des Rücktritts von Christian Wulff hat die Partei Klage gegen dessen damalige Landesregierung eingereicht. Hintergrund ist eine angebliche Falschauskunft zum "Nord-Süd-Dialog".

Die SPD-Landtagsfraktion hat vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg Klage gegen die CDU/FDP-Regierung wegen Falschauskunft eingereicht. Ungeachtet des Rücktritts von Bundespräsident Christian Wulff legte Ex-Innenminister Heiner Bartling seinen Schriftsatz am Dienstag beim höchsten Gericht des Landes vor.

Der SPD-Abgeordnete wirft der Regierung des damaligen Ministerpräsidenten Wulff vor, ihn im Frühjahr 2010 über die Beteiligung des Landes an der Prominentenfeier “Nord-Süd-Dialog“ wahrheitswidrig informiert zu haben. Dies wäre ein Verstoß gegen Artikel 24 der Landesverfassung.

Wulffs Staatskanzlei hatte damals eine finanzielle und organisatorische Hilfe Niedersachsens an dem vom Eventmanager Manfred Schmidt veranstalteten Treffen auf dem Flughafen Hannover abgestritten. Inzwischen ist bekannt, dass das Land im Dezember 2009 teilweise Kosten für Servicekräfte und Gastgeschenke übernommen hatte. Außerdem war Wulffs damaliger Regierungssprecher Olaf Glaeseker in die Vorbereitungen eingebunden. Auch Wulff selbst und seine Ehefrau Bettina sollen zumindest Einfluss auf die Gästeliste genommen haben.

“Mit unserer Klage wollen wir natürlich auch die Rolle Wulffs prüfen“, sagte Bartling. “Es ist wenig glaubwürdig, dass er von den Aktivitäten seines Sprechers Glaeseker nichts gewusst haben will.“ Die Klage richtet sich auch gegen die amtierende Landesregierung unter Wulffs Nachfolger David McAllister (CDU). Nach Ansicht der SPD hat Finanzminister Hartmut Möllring im Januar vor dem Landtag bei seiner Verteidigungsrede für Wulff ebenfalls Unwahrheiten über den “Nord-Süd-Dialog“ berichtet. Die SPD rechnet mit einer Entscheidung des Gerichts noch vor der Landtagswahl im Januar 2013.

Gegen Glaeseker und Schmidt ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover wegen des Verdachts der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung. Glaeseker wird vorgeworfen, als Gegenleistung für seine Unterstützung mehrere Gratisurlaube bei Schmidt gemacht zu haben. Gegen Wulff sind in einem anderen Zusammenhang Ermittlungen wegen Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung eingeleitet. (rtr)

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