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CDU-Bundesvorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel.

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Update

Angela Merkel rudert zurück: CDU: Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge nur beim Praktikum

Das CDU-Präsidium will Ausnahmen vom Mindestlohn für Flüchtlinge nur bei Praktika. Damit beugt sich die CDU dem Widerstand von SPD und Gewerkschaften.

Das CDU-Präsidium hat sich dafür ausgesprochen, bei Flüchtlingen Ausnahmen vom Mindestlohn bei Praktika zu ermöglichen. "Für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sollen die Praktikumszeiten, bei denen vom Mindestlohn abgewichen werden kann, auf mindestens sechs Monate verlängert werden", heißt es in dem Integrationspapier, das am Montag beschlossen wurde. Die CDU-Spitze verzichtete damit nach dem Widerstand von SPD und dem Arbeitnehmerflügel der Union auf die Forderung, Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge grundsätzlich Langzeitarbeitslosen gleichzustellen. Auch dann wären Abweichungen vom Mindestlohn in den ersten sechs Monaten möglich.

Kürzung von Sozialleistungen, wenn Integrationskurse nicht angenommen werden

Die CDU setzt außerdem auf mehr verpflichtende Vorgaben für die Integration länger in Deutschland bleibender Flüchtlinge. Nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ verlangt die CDU unter anderem die Kürzung von Sozialleistungen, wenn Integrations- und Sprachkurse oder zumutbare Arbeitsgelegenheiten nicht angenommen werden.

Den jetzt zurückgenommenen Vorschlag, Flüchtlingen in Bezug auf Ausnahmen vom Mindestlohn Langzeitarbeitslosen gleichzustellen, hatten SPD und Gewerkschaften bereits am Sonntag vehement abgelehnt.

"Eine Ausnahme vom Mindestlohn für Flüchtlinge ist glatter Unsinn", hatte Stefan Körzell, Bundesvorstandsmitglied des DGB, dem Tagesspiegel gesagt. Dies werde zu  "Arbeitnehmern erster und zweiter Klasse führen", warnte der Gewerkschafter. "Der eine verdient 8,50 Euro und würde vom anderen unterboten, weil der einen Ankunftsstempel aus dem letzten Jahr im Pass hat?" Dass dies dem Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung entspricht, habe gerade erst die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes Ingrid Schmidt angezweifelt.

"Eine solche Ausnahme würde zu einer gefährlichen sozialen Spaltung der Arbeitnehmer führen, die gerade auf den Schutz des Mindestlohns angewiesen sind", erklärte das DGB-Vorstandsmitglied. Nötig sie nicht ein Unterbietungswettbewerb, sondern tatsächlich Integration in den Arbeitsmarkt zu fairen Bedingungen. "Die CDU sollte hier nicht der Spaltung das Wort reden, sondern alles für eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt tun", forderte Körzell.

Der Koalitionspartner SPD hatte den Vorschlag vehement abgelehnt

Auch der Koalitionspartner SPD hatte den Vorschlag umgehend abgelehnt. „Die SPD wird kein Lohndumping zulassen“, sagte Parteivize Thorsten Schäfer-Gümbel dem Tagesspiegel. Wer Flüchtlinge vom Mindestlohn ausnehmen wolle, spiele Menschen, die kommen, gegen die aus, die schon da sind. Damit würden die Flüchtlinge zu Lohndrückern gemacht, die das Lohnniveau für alle senken, warnte Schäfer-Gümbel: „Das wäre ein Brandsatz für den sozialen Zusammenhalt in Deutschland und ein Konjunkturpaket für die rechten Hetzer.“ Beim gesellschaftlichen Zusammenhalt kennt die SPD „kein Pardon“, weshalb am Mindestlohn nicht gerüttelt werde.

Die Arbeitgeber hatten den Vorstoß der CDU, Flüchtlinge sechs Monate lang vom Mindestlohn auszunehmen, begrüßt, forderten aber noch weitergehende Regelungen. „Allen Menschen, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben, muss der Weg in Beschäftigung erleichtert werden: Ihnen sollte zwölf Monate lang eine von den strikten Bedingungen des Mindestlohngesetzes befreite Beschäftigung ermöglicht werden“, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Tagesspiegel (Montagausgabe). Das betreffe Menschen, die noch nie gearbeitet haben, Langzeitarbeitslose und Personen ohne ausreichende Ausbildung oder ganz ohne Qualifikation.

"Wenn Menschen, die auf ihrer Flucht zu uns kommen, diese Voraussetzungen erfüllen, müssen die entsprechenden Regelungen auch auf sie angewendet werden können", sagte der Sprecher. "Es geht nicht um ein Sonderrecht für Flüchtlinge."

Der gesetzliche Mindestlohn sei für alle Menschen mit Vermittlungshemmnissen eine erhebliche Beschäftigungsbremse. "Auch ein orientierendes Praktikum kann Betroffenen helfen, einen ersten Schritt hin zu einer Beschäftigung zu machen", sagte der Sprecher. "Daher sollte für Praktikumsverhältnisse ebenfalls für zwölf Monate das Mindestlohngesetz keine Anwendung finden." (Tsp/Reuters/dpa)

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