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Angriff auf Deutsch-Äthiopier: Potsdamer Verdächtiger soll mit Tat geprahlt haben

Der erneut in Haft genommene Verdächtige im Fall des an Ostern in Potsdam schwer verletzten Deutsch-Äthiopiers wird von einem Mithäftling mit den Worten "Hätte ich mal richtig reingetreten" zitiert.

Karlsruhe - Der neuerlich in Haft genommene Potsdamer Verdächtige soll den Angriff auf einen Deutsch-Äthiopier gegenüber einem Mitgefangenen zugegeben haben. Nach dpa-Informationen aus Justizkreisen hat der 29-Jährige, der am Mittwoch erneut verhaftet wurde, bereits vor 14 Tagen vor einem anderen Häftling mit der Tat geprahlt. Die Aussage sei «ziemlich gut verifiziert», hieß es. Die Bundesanwaltschaft hatte die neuerliche Festnahme mit «neuen Beweisergebnissen» begründet, die erst kurz nach seiner Freilassung am Dienstag bekannt geworden seien.

Dem 29-Jährigen wurde am Donnerstag vor dem Potsdamer Amtsgericht der neue Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung verkündet. Sein Anwalt Veikko Bartel bestätigte der dpa, dass die Verhaftung auf der Aussage eines Mithäftlings beruht. Sein Mandant werde von diesem Zeugen sinngemäß mit den Worten zitiert: «Hätte ich mal richtig reingetreten.» Der 29-Jährige bestreite jedoch, jemals mit diesem Mann gesprochen zu haben oder ihn überhaupt zu kennen, sagte der Anwalt. Bartel will beantragen, dass sein Mandant erneut vom Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) gehört wird.

Der 29-Jährige sowie der zweite, 30 Jahre alte Verdächtige waren am Dienstag freigelassen worden, nachdem die Vernehmung des Opfers ohne Ergebnis geblieben war. Der 37-jährige Ingenieur, der am Ostersonntag mit ein oder zwei Faustschlägen niedergestreckt worden war und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten hatte, konnte sich nicht an die Tat erinnern.

Wegen der belastenden Aussage hat der BGH-Ermittlungsrichter nun erneut den - für einen Haftbefehl erforderlichen - dringenden Tatverdacht bejaht. Bisher hatten sich die Ermittler vor allem auf einen Mitschnitt auf der Handy-Mailbox der Frau des Opfers gestützt, die Stimmen der Täter aufgezeichnet hatte. Ein kriminaltechnisches Gutachten brachte keine Gewissheit: Der 29-jährige Verdächtige, der eine auffallend hohe piepsige Stimme hat, ist nach früheren Angaben der Bundesanwaltschaft «wahrscheinlich» einer der Sprecher auf dem Mitschnitt.

Von der Aussage des Mithäftlings hatten die Justizbehörden nach dpa-Informationen bereits vor einer Woche erfahren. Allerdings habe die Information zunächst über mehrere Stationen zurückverfolgt werden müssen, so dass der Gefangene - der aus der rechtsradikalen Szene stammen soll - erst am Dienstagabend habe verhört werden können.

Unklar ist, wie lange der Ende des Monats aus dem Amt scheidende Generalbundesanwalt Kay Nehm die Ermittlungen weiterführen will. Vor kurzem hatte er angekündigt, bei einem Wegfall der Zuständigkeit werde er das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Potsdam abgeben. Zuständig bleibt Nehm nur, solange die Tat als versuchtes Tötungsdelikt mit fremdenfeindlichem Hintergrund eingestuft wird. Der neuerliche Haftbefehl lautet dagegen auf gefährliche Körperverletzung. Der BGH-Ermittlungsrichter geht lediglich von einem «einfachen» Tatverdacht des versuchten Mordes aus. (tso/dpa)

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