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ANGRIFF VON KUNDUS: Nachspiel

Der Verteidigungsausschuss des Bundestages wird die Vorgänge um das Tanklaster-Bombardement von Kundus am 4. September untersuchen. In zwei Wochen wird er sich selbst als Untersuchungsausschuss einsetzen.

Der Verteidigungsausschuss des Bundestages wird die Vorgänge um das Tanklaster-Bombardement von Kundus am 4. September untersuchen. In zwei Wochen wird er sich selbst als

Untersuchungsausschuss einsetzen. Auf dieses Verfahren verständigte sich das Gremium am Mittwoch einmütig. Der Ausschuss nimmt damit das

Sonderrecht in Anspruch, das ihm das Grundgesetz einräumt. Anders als in normalen Untersuchungsausschüssen gilt „auf dem Gebiet der Verteidigung“ nicht das Prinzip der öffentlichen Untersuchung. Andererseits sind, soweit es die Geheimhaltung zulässt, auch dem Verteidigungs-U-Ausschuss öffentliche Vernehmungen nicht direkt verboten. SPD und Linke stellten trotzdem Überlegungen an, neben dem Verteidigungsausschuss noch einen normalen Untersuchungsausschuss einzurichten. Dieser dürfte sich indes nur mit Fragen befassen, die nicht das im Grundgesetz Artikel 45 unscharf umrissene„Gebiet der Verteidigung“ betreffen. Die Drohung mit zwei Ausschüssen dürfte vor allem das Ziel verfolgen, Regierung und Union die Folterinstrumente für den Fall zu zeigen, dass sie abstrakt Transparenz zusagen, dann aber konkret doch auf geschlossener Tür bestehen. bib

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