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Politik: Ankara entschädigt Kurden

Neues Gesetz macht Weg frei für Untersuchungskommissionen

Istanbul (güs). Die türkische Regierung bereitet ein Gesetz vor, mit dem der Staat zum ersten Mal eingesteht, dass die Sicherheitskräfte im Krieg gegen die PKK auch der Zivilbevölkerung Schaden zugefügt haben. Mit dem Gesetz, das nach der Vorbereitung im Justizministerium dem Ministerpräsidentenamt zugesandt wurde und in Kürze ins Parlament eingebracht werden soll, werden Sonderkommissionen eingerichtet, die Schadenersatzansprüche von Bürgern gegen den Staat prüfen sollen.

In dem Gesetzentwurf geht es ausdrücklich auch um Schäden, die „im Kampf gegen den Terrorismus“ entstanden sind. Im Krieg zwischen der türkischen Armee und der von Ankara als Terrororganisation betrachteten PKK wurden von 1984 bis 1999 im kurdisch besiedelten Südosten der Türkei rund viertausend Dörfer niedergebrannt und die Bewohner vertrieben. In vielen Fällen zerstörte die Armee Dörfer, weil deren Bewohner angeblich die PKK unterstützten. Justizminister Cemil Cicek will mit dem neuen Gesetz potenziell teure Schadenersatzurteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes gegen die Türkei vermeiden und zugleich Forderungen der EU erfüllen.

Die EU-Bewerbung der Türkei ist auch Hauptthema von Gesprächen, die Bundesaußenminister Joschka Fischer an diesem Mittwoch und Donnerstag in Ankara führen will. Bei seinem zweiten Türkei-Besuch innerhalb von zwei Monaten dürfte Fischer seinen türkischen Amtskollegen Abdullah Gül und Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan auffordern, die vom Parlament verabschiedeten Reformen zügig umzusetzen.

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