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"Maßgebliche Rolle" beim Buback-Mord? Verena Becker.

© dpa

Anklage: Verena Becker: Mehr als nur Beihilfe im Mordfall Buback?

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat nach Auffassung der Bundesanwaltschaft eine „maßgebliche Rolle“ im Mordfall Buback eingenommen. Sie sei daher als Mittäterin anzusehen. „Erstaunlich“, findet das ihr Anwalt, Walter Venedey. Er sehe keine „wesentlichen neuen Erkenntnisse“.

Walter Venedey sitzt in seiner vornehmen Kanzlei in Berlin-Charlottenburg, die Beine übereinander geschlagen, und muss sich doch wundern. Der erfahrene Jurist ist der Anwalt von Verena Becker, der früheren RAF-Terroristin, die jetzt als 57-jährige Frührentnerin in Berlin lebt. Im Herbst soll sie vor dem Oberlandesgericht Stuttgart als „Mittäterin“ beim Anschlag von 1977 auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter angeklagt werden. So hat es die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklageschrift formuliert. Als „Mittäterin“? Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor einigen Monaten noch festgestellt, dass aufgrund der vorliegenden Beweise nur eine Anklage wegen „Beihilfe“ infrage komme. „Erstaunlich“, sagt Venedey zur Entscheidung der Bundesanwaltschaft. „Wenn das oberste Gericht einen Beschluss fasst, ist das in der Regel verfahrensprägend.“ Er sehe auch keine „wesentlichen neuen Erkenntnisse“ seit dem BGH-Beschluss. Wegen dieser Entscheidung ist Becker ja auch Ende vergangenen Jahres aus der Untersuchungshaft entlassen worden. In der hatte sie seit August 2009 gesessen.

Möglicherweise hat die Bundesanwaltschaft neue Erkenntnisse aufgrund der Verfassungsschutzberichte, die sie eingesehen hat. Verena Becker hatte Anfang der 80er Jahre mit dem Verfassungsschutz kooperiert und Interna aus der RAF erzählt. Die Akten sind nach juristischem Tauziehen teilweise freigegeben worden, ein großer Teil ist aber noch gesperrt. „Doch die Bundesanwaltschaft hat derzeit mehr Unterlagen gelesen als die Verteidigung“, sagte Venedey.

Becker war nicht unmittelbar an dem Anschlag am 7. April 1977 beteiligt, das behauptet die Bundesanwaltschaft auch nicht. Aber nach Aussagen des früheren RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock soll sie an Gesprächen teilgenommen haben, in denen auch über das Attentat auf Buback gesprochen worden sei. Boock gilt allerdings als fragwürdige Quelle. Auch Venedey bezweifelt seine Glaubwürdigkeit.

Becker wurde wegen des Buback-Modes nie angeklagt, weil sie wegen versuchten Mordes bereits zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Sie hatte bei ihrer Festnahme im Mai 1977 in Singen zusammen mit dem RAF-Terroristen Günter Sonnenberg Polizisten schwer verletzt. Die beiden hatten das Gewehr im Gepäck, mit dem Buback erschossen worden war. Zeugen hatten zwar auch ausgesagt, eine „zierliche Person“ habe auf dem Motorrad auf Bubacks Auto geschossen, doch die Aussagen wurden inzwischen relativiert.

Mutmaßlich wegen ihrer Kooperation mit dem Verfassungsschutz wurde Becker 1989 freigelassen. Angeblich soll sie als Schützen beim Attentat das RAF-Mitglied Stefan Wiesniewski genannt haben, der bis dahin nicht mit dem Mord in Verbindung gebracht worden war. Da unter anderem auf Bekennerschreiben zum Attentat Beckers DNA gefunden worden war, wurde erneut gegen sie ermittelt.

Das letzte Wort über die Anklage hat das Oberlandesgericht Stuttgart. Sollte Becker wegen Beihilfe verurteilt werden, könnte die Strafe gemildert werden. Sollte sie als Mittäterin schuldig gesprochen werden, gibt es nur ein Urteil: lebenslänglich. Vermutlich müsste sie dann aber nicht die komplette Haftzeit absitzen.

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