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Die Schweizer Botschaft in Berlin - gleich neben dem Kanzleramt

© Rainer Jensen / dpa

Anklage wegen Spionage: Asyl für Steuerflüchtlingsgeld? Geht gar nicht!

Die Schweiz hat mit ihrem Spitzel-Einsatz gegen deutsche Steuerfahnder Grenzen überschritten. Dass die Justiz durchgreift, ist gerechtfertigt. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Wie eng der Generalbundesanwalt an die Politik gebunden sein kann, wurde deutlich, als der Justizminister den Vorgänger des amtierenden im Streit um unerwünschte Ermittlungen gegen Journalisten vor zwei Jahren feuern ließ. Daher ist es ein starkes Zeichen, dass gegen einen mutmaßlichen Spion aus dem befreundeten Nachbarstaat Schweiz durchgegriffen wird. Gezwungen war man nicht dazu. Das Strafrecht bietet die Möglichkeit, außenpolitisch heikle Verfahren fallen zu lassen.

Der Angeschuldigte ist in Ungnade gefallen

Aber die Regierung will die von der Kanzlerin verkündete Maxime, wonach „Ausspähen unter Freunden“ angeblich nicht „geht“, auch unter Eidgenossen beherzigt wissen. Denn fest steht, dass der Schweizer Nachrichtendienst einen Spitzel auf deutsche Steuerfahnder angesetzt hat. Die Regierung gibt es zu, der Angeschuldigte ist bei ihr in Ungnade gefallen. Auch weicht die Empörung über die Verwendung geklauter Bankdaten allmählich der Einsicht, dass Asyl für Steuerflüchtlingsgeld kein Geschäftsmodell sein kann, auf dem Europas Zukunft gründet. Insofern werden es die diplomatischen Kontakte überleben, wenn es zum Prozess kommt. Mit ihren Ermittlungsmethoden waren die Deutschen zwar an eine Grenze gelangt. Die Schweizer mit den ihren haben sie jedoch überschritten.

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