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Anscheinswaffen

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Anscheinswaffen: Koalition will Waffenrecht verschärfen

Die Große Koalition hat sich auf eine Verschärfung des Waffenrechts verständigt: Wer künftig eine täuschend echt aussehende Pistole bei sich trägt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Auch das Führen von "gefährlichen Messern" soll verboten werden - Ausnahmen gibt es dennoch.

Um zur Eindämmung der Gewaltkriminalität beizutragen hat sich die Große Koalition auf eine deutliche Verschärfung des Waffenrechts verständigt. Man reagiere damit "auf eine Brutalisierung der Gewaltkriminalität", sagt der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel.

Das neue Gesetz sieht zahlreiche Verbote vor. Diese betreffen täuschend echt aussehende Imitate von Waffen. Von diesen sogenannten Anscheinswaffen gibt es in Deutschland nach Schätzungen mehrere Millionen. In Notwehrsituation können Polizisten diese Imitate oft nicht von echten Schusswaffen unterscheiden. Das Verbot bezieht auch die meisten der sogenannten Softair-Waffen ein. Das sind Nachbauten von Waffen, bei denen mit Druckgas Plastikkugeln verschossen werden. Wer solche Waffen dennoch in der Öffentlichkeit mit sich führt, kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

Straftäter setzen häufiger Messer ein

Neu aufgenommen wurde in das Gesetz auch das Verbot, Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 Zentimetern Klingenlänge in der Öffentlichkeit zu führen. Die 2003 in Kraft getretene Änderung des Waffengesetzes hatte bereits Butterflymesser verboten. Mit der neuerlichen Verschärfung reagiert das Gesetz darauf, dass Straftäter immer häufiger Messer einsetzen. Allein in Berlin wird 2007 die Zahl dieser Straftaten mit 1565 angegeben. 2006 waren es 1135.

Ausnahmen gelten für das "Führen von Messern bei berechtigtem Interesse", also zur Sport- oder Berufsausübung, zur Brauchtumspflege oder zu einem allgemein anerkannten Zweck.

Erben brauchen künftig Waffenschein

Auch das Vererben scharfer Waffen soll nach dem Willen der Koalition unter strenge Auflagen gestellt werden. Bisher mussten Erben von Waffen nicht die strengen Voraussetzungen für den Waffenbesitz erfüllen. Künftig sollen dem überarbeiteten Gesetzentwurf zufolge ererbte Waffen blockiert werden, wenn der neue Besitzer nicht selbst "berechtigter Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist".

Bei Softair-Waffen, die mit Druckgas Plastikkugeln verschießen, werde die Grenze für die einem Geschoss mitgegebene Bewegungsenergie von 0,08 Joule allerdings wieder auf 0,5 Joule angehoben, da dies das europäische Spielzeugrecht so vorschreibe, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Fograscher.

Vom Bundestag verabschiedet werden soll das neue Waffenrecht am Freitag. Das Waffenrecht wurde zuletzt 2003 nach dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt verschärft. (jam/ddp/dpa)

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