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Präsident der USA, ja, aber Richter? Nein. Darum ist es nicht rechtens, wenn Donald Trump sich in Strafverfahren einmischt.

© REUTERS

Anschlag von New York: Was der Todesstrafen-Tweet über Trump verrät

Donald Trump verlangt die Todesstrafe über den Attentäter von New York, Altkanzler Schröder wollte einst Sexualstraftäter "wegschließen - für immer". Warum Politiker sich zurückhalten sollten. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Fatina Keilani

Trump nun wieder. Über den Attentäter von New York, der am Dienstag mit einem gemieteten Kleinlaster acht Menschen in New York totfuhr und zwölf weitere verletzte, twitterte er am Mittwoch: „He killed 8 people, badly injured 12. SHOULD GET DEATH PENALTY!“ Für seine Forderung nach der Todesstrafe wählte Donald Trump Großbuchstaben und ein Ausrufezeichen.

Hat der Mann schon mal von der Gewaltenteilung gehört? Verwaltung, Gesetzgebung und Rechtsprechung sind getrennt und kontrollieren einander, in Amerika gilt dieses Prinzip ganz strikt – die Verfassung verbietet jegliche Beeinflussung der Gewalten untereinander. Als Regierungschef ist Trump die Spitze der Exekutive. Das Weiße Haus relativierte die Aussagen später. Sie hätten nur Trumps Frustration zum Ausdruck gebracht. Richtig überrascht konnte von den Äußerungen des US-Präsidenten ohnehin niemand sein – Twitter ist ein schnelles Medium und damit eine Gefahr für Menschen ohne Impulskontrolle. Und bei Trump kommt noch ein völliger Mangel an Respekt vor dem Amt dazu.

Und doch – haben wir es hierzulande wirklich so viel besser? Wenn wir aufgehört haben, unser europäisches Haupt verächtlich zu schütteln, finden auch wir genug Beispiele zweifelhafter Einmischung der Politik in die Judikative – und nicht nur solche, die lange her sind wie die Forderung von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD), Sexualstraftäter müsse man „wegschließen – für immer!

Auch im Fall Gina-Lisa mischten Politiker sich ein

Erst im vergangenen Sommer gelang es dem Promisternchen Gina-Lisa L. vorübergehend, sich selbst zum Opfer einer Vergewaltigung zu stilisieren, und sie fand dabei in Bundesjustizminister Heiko Maas und Familienministerin Manuela Schwesig (beide SPD) im laufenden Verfahren Unterstützer. Ohne nähere Kenntnis der Rechtslage äußerten sich zwei Mitglieder der Exekutive in Richtung der Judikative, deren Unabhängigkeit Verfassungsrang hat.

Speziell Schwesig lehnte sich recht weit aus dem Fenster mit der Äußerung „,Nein heißt Nein‘ muss gelten. Ein ‚Hör auf‘ ist deutlich.“ In einem Video war zu hören gewesen, wie Gina-Lisa L., während sie Sex mit zwei Männern hatte, immer wieder „Hör auf“ sagt. Im Verlauf des Prozesses drehte sich die Lage: Aus dem vermeintlichen Vergewaltigungsopfer wurde die Täterin. Gina-Lisa L. wurde wegen falscher Verdächtigung zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Von den beiden Ministern war danach nichts mehr zu hören. Doch der Fall gab den Plänen für das neue Sexualstrafrecht einen finalen Schub.

Das Gewaltenteilungsprinzip bietet ein klares Gerüst; Politik wird aber auf allen drei Gebieten gemacht. Zu zweifelhaften Grenzgängen wird es daher immer wieder kommen, zumal das Nachrichtenbusiness ständig Stoff braucht. So gesehen sollte jeder in diesem Geschäft zumindest seine Impulse kontrollieren.

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