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Politik: Anschlagsplan nicht nachweisbar

Haftbefehl gegen Iraker: Sie haben Attentat auf Allawi „erwogen“

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Berlin - Die Bundesanwaltschaft geht inzwischen offenbar nicht mehr davon aus, dass den drei am Freitag festgenommenen Islamisten ein Anschlagsplan gegen den irakischen Ministerpräsidenten Ijad Allawi in Berlin nachweisbar ist. Die Haftbefehle nennen eine Erwägung des Anschlags – nicht konkrete Vorbereitungen.

Die Anklage stützt sich deshalb stärker auf die sonstigen Aktivitäten der Islamisten im Netzwerk der Terrorgruppe Ansar al Islam. Zumindest einem Beschuldigten, Ata R., wird neben der Erwägung des Anschlags Geldtransfer für die Gruppe und Propaganda vorgeworfen. Ata R., der in Stuttgart festgenommen wurde, gilt als Kopf von Ansar al Islam in Baden-Württemberg. Für die Gruppe habe er, so beschuldigt ihn die Bundesanwaltschaft, im Winter 2003 mehrere tausend Euro aus Kuwait erhalten. Im gleichen Zeitraum habe er Gelder in ähnlicher Höhe nach Bagdad transferiert. Das Ganze soll der Verschleierung von Finanzflüssen gedient haben. R. wird auch vorgeworfen, im Auftrag von Funktionären seiner Gruppe Propagandaschriften verbreitet zu haben. So gehen den Vorwürfen zufolge per E-Mail verschickte Flugblätter ebenso auf sein Konto wie eine Internetseite, auf der Propagandavideos zu sehen waren. Erstellt haben soll die Seite ein anderer im Auftrag Ata R.s

Im Wissen um R.s sonstige Aktivitäten hat es den Ermittlern gereicht, als der in Berlin festgenommene Rafik Y. dort am Donnerstagabend vergangener Woche auffällig die Gegend um Unter den Linden, Charlottenstraße und Friedrichstraße abfuhr und dann Ata R. telefonisch berichtete: „Ich habe die Baustelle besichtigt“. In der Gegend liegt die Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Bank – einer der Besuchsorte Allawis.

Sicherheitsexperten berichten auch, R. habe sich im Internet Seiten über Maschinenpistolen und über die Ermordung Anwar al Sadats angesehen. Möglicherweise habe er einen Angriff auf die Kolonne Allawis mit Maschinenpistolen erwogen, meinte ein Experte, „das wäre eine Katastrophe gewesen“. Erst an diesem Dienstag will Generalbundesanwalt Kay Nehm Genaueres mitteilen, sagte Sprecherin Frauke-Katrin Scheuten. Der Anwalt R.s, Roland Kugler, bestätigte der dpa, im Haftbefehl stehe nur, die Verdächtigen hätten ein Attentat „erwogen“. Kugler nannte den Vorwurf „Spekulation“, zumal die Polizei nichts gefunden habe, was auf einen Anschlag hindeute.

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