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Akte geschlossen, Debatte eröffnet: Die Grünen fordern bereits, die DNA-Testmöglichkeiten zu erweitern.

© Uli Deck/dpa

Anspruch auf DNA-Test: Erst kommt die Familie, dann kommen die Gene

Die Kenntnis der eigenen Abstammung ist wichtig, aber nicht alles, meint das Verfassungsgericht - mit einer Umsicht, die sich auch der Politik empfiehlt. Ein Kommentar.

Das Grundgesetz gibt jedem einen Anspruch darauf zu wissen, von wem er abstammt. Aber dieses Recht ist nicht jederzeit gegen jedermann in jedem Fall durchsetzbar. Mit diesem Ergebnis hat sich das Verfassungsgericht über die heikle Frage gebeugt, die Kinder stellen, wenn sie sich über ihre Eltern unsicher sind. Aus dem Urteil spricht eine praktische Einsicht in komplizierte Verhältnisse. Wer genetisch zu wem gehört und wie dies nachzuprüfen sein soll, da kreuzen sich psychische Befindlichkeiten mit dem sozialen Miteinander, mit politischen Konzepten und technischer Machbarkeit. Es ist richtig, dass die Richter es dem Gesetzgeber überlassen, hier den nötigen Ausgleich zu finden. Denn so viel ist sicher: Alle anderen Rechte überragen kann das Recht, seine Herkunft zu kennen, nicht. Die Familie wird vom Grundgesetz geschützt, doch was da geschützt wird, bestimmt die Familie weitestgehend selbst. Wenn die Politik die Möglichkeiten erweitern will, Abstammungen leichter klären zu lassen, steht ihr dies frei. Doch sie sollte behutsam vorgehen; sonst könnten mit der Ungewissheit am Ende auch das gegenseitige Vertrauen und der familiäre Friede beseitigt werden.

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