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Politik: Anspruch auf Weihnachtsgeld im Erziehungsurlaub

Die Weigerung eines Unternehmens, einer Frau im Erziehungsurlaub Weihnachtsgeld zu zahlen, kann eine nach EU-Recht verbotene Diskriminierung sein. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag.

Die Weigerung eines Unternehmens, einer Frau im Erziehungsurlaub Weihnachtsgeld zu zahlen, kann eine nach EU-Recht verbotene Diskriminierung sein. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Die Angestellte einer Gelsenkirchener Zahntechnik-Firma hatte beim Arbeitsgericht geklagt, weil ihr wegen ihres Erziehungsurlaubes nicht die übliche Gratifikation gewährt wurde. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen verwies den Fall an den EuGH.

Die Luxemburger Richter stellten fest, dass eine solche Weigerung diskriminierend sei, wenn die Gratifikation eine Vergütung für die im Laufe des Jahres geleistete Arbeit sei. Sollte die Weihnachtsgratifikation aber eine freiwillige Zuwendung darstellen und nur davon abhängen, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Zahlung in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehe, sei dies nicht so. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen muß nun entscheiden, welcher der beiden Fälle vorliegt.

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