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Politik: Anteile am eigenen Arbeitsplatz

Union und SPD denken über Investivlöhne nach

Von Antje Sirleschtov

Berlin - Für Arbeitnehmer könnte es bald einfacher werden, sich an ihrem Unternehmen zu beteiligen. Zumindest wollen sich die Partner der großen Koalition – für viele überraschend schnell – jetzt mit dem Thema Investivlohn beschäftigen. Auf Anregung der Parteichefin Angela Merkel will sich die CDU am kommenden Dienstag auf ihrem Bundesparteitag mit der Frage befassen. Und auch SPD-Chef Kurt Beck überraschte an diesem Wochenende die Öffentlichkeit mit der Botschaft, er habe konkretere Vorstellungen, die er gleich nach dem Parteitag der CDU mit der Bundeskanzlerin besprechen möchte.

Worum es im Grunde geht, hat Bundespräsident Horst Köhler schon vor Monaten mit der Aufforderung umschrieben, die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten am Produktivkapital nicht geringzuschätzen, damit die Wohlstandsmehrung nicht auf einige wenige beschränkt bleibt.

Für die SPD, zu deren Selbstverständnis dieses Thema gehört, ist die Debatte um Investivlöhne allerdings bis heute ambivalent. Zum einen befürwortet sie die Mitarbeiterbeteiligungen aus grundsätzlichen Überlegungen heraus durchaus. Andererseits herrscht Misstrauen gegen Investivlöhne, weil es keine ausreichende Sicherheit für die Kapitalanlagen gegen Insolvenzen gibt. Und weil die Sorge herrscht, dass sich Unternehmen ganz einfach um Lohnerhöhungen herumdrücken, indem sie ihren Mitarbeitern Beteiligungen anbieten. SPD-Fraktionschef Peter Struck versuchte denn auch gleich an diesem Wochenende, die Euphorie zu dämpfen.

Für den Arbeitsmarktpolitiker der SPD, Klaus Brandner, ist jetzt „die richtige Zeit“ für politische und gesetzliche Neuregelungen, wie er dem Tagesspiegel am Sonntag sagte. Denn im Konjunkturhoch, in dem sich die Wirtschaft derzeit befindet, gehe es einerseits um die Verteilung von Gewinnen und andererseits um neue Investitionen. Und weil die Eigenkapitaldecke der deutschen Unternehmen dünn ist, glaubt Brandner eine Offenheit auf beiden Seiten, bei Arbeigebern und Arbeitnehmern, auszumachen. Weil die Koalition im kommenden Jahr ohnehin über steuerliche Neuregelungen für Unternehmen verhandeln wird – Stichwort: Unternehmensteuerreform –, sieht Brandner eine Gelegenheit, das Thema Investivlohn gleich mitzuregeln. Denn Anreize für die Betroffenen könnten nur bessere steuerliche Bedingungen für Kapitalbeteiligungen bei Arbeitnehmern bieten. Ihre Beteiligungen müssten weitgehend steuerfrei gestellt und ein Modell zur nachgelagerten Besteuerung der Erträge gefunden werden. Bislang können Mitarbeiter nur Aktien des Arbeitgebers im Maximalwert von 135 Euro steuerfrei erhalten. Zur Sicherung der Einzahlungen und Beteiligungen im Insolvenzfall hat SPD-Chef Kurt Beck jetzt staatliche Bürgschaftssysteme ins Spiel gebracht.

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