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Antiterrorgesetze: Der Krieg im Innern

Mit schwäbischer Hartnäckigkeit heizt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die Diskussion um neue, schärfere Antiterrorgesetze an. Aber dient sein stetes Drängen auf verstärkte Prävention und geänderte Grundgesetzartikel der Sicherheit der Bürger?

Noch sind es ganz überwiegend Gedankenspiele und keine Szenarien der innerdeutschen Wirklichkeit, mit denen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einmal mehr die Diskussion um neue, schärfere Antiterrorgesetze anheizt. Und jeder weiß: Im Fall der gescheiterten Kölner Kofferbomber hat nur Glück einen mörderischen Anschlag vereitelt. Explodieren bei einem nächsten Mal aber Sprengladungen in Berlin am Potsdamer Platz, im Frankfurter Hauptbahnhof oder in der Münchner Fußgängerzone und gäbe es viele Tote und Verletzte, dann werden wir ganz andere Töne hören. Dann wird es, bei allem Mitgefühl mit den Opfern, in der Debatte um Polizei, Staat und Gesellschaft schon eines verdammt kühlen, ja: unvorstellbar kalten Kopfes bedürfen.

In Panik, unter Schock oder gar voll blinder, menschlich verständlicher Wut sollten eingreifende Rechtsänderungen jedenfalls nicht beschlossen werden. Deshalb hat der Innenminister das Verdienst, mit seiner schwäbischen Hartnäckigkeit Dinge an- und auszusprechen, die andere lieber noch verdrängen würden - und die unter akuterem Druck kaum mehr rational zu verhandeln wären. Vorsicht ist gewiss besser als verspätete Einsicht. Die Frage bleibt nur, ob Schäubles stetes Drängen auf verstärkte Prävention und geänderte Grundgesetzartikel der Sicherheit der Bürger und dem demokratischen Rechtsstaat, den es gegen Fundamentalisten und Terroristen gleichfalls zu verteidigen gilt, überhaupt dient.

Präventive Tötung?

US-Präsident Bush hat für Amerika nach dem 11. September sofort den Kriegszustand reklamiert und sich Sondervollmachten besorgt, mit längst fatalen Folgen. Auch Wolfgang Schäuble verwischt nun einige Grenzen und verschiebt schon symbolisch die Fronten. Zum Beispiel erwägt er ganz ernstlich das sogenannte "Target Killing": die präventive Tötung von Gegnern im Antiterrorkampf. Er nennt zum Exempel eine rechtlich angeblich nicht abgesicherte deutsche Beteiligung an einer Tötung von Osama bin Laden durch Bundeswehrsoldaten und die US-Army. Hier aber wird die innere, polizeiliche Sicherheit mit äußeren Kriegshandlungen verwechselt.

Wenn die Bundeswehr im Rahmen ihrer Sicherungsaufgaben in afghanischen Kampfgebieten zur Terrorabwehr gegen Taliban und Al Qaida auch Gegner tötet, dann ist das Krieg. Eine Erstürmung der Festung Osamas mit tödlichen Folgen wäre eine legitime Kampfhandlung. Anders, wenn Osama oder ein anderer kriegerischer Terrorist den Amerikanern, Deutschen oder wem auch immer lebend in die Hände fiele. Die gezielte Tötung nach einer Gefangennahme verstieße gegen das internationale Recht.

Perfekter Schutz ist Illusion

Für Afghanistan muss kein deutsches Grundgesetz geändert werden. Amtsgemäß hat Schäuble jedoch unsere innere Sicherheit im Visier. Ein erkannter Terrorist ist in Deutschland zu verhaften, nicht zu töten. Droht ein Attentäter unmittelbar eine Bombe zu zünden oder ein Flugzeug auf eine Stadt oder ein Atomkraftwerk zu stürzen, sind "finale Rettungsschüsse" (bis hin zum Abschuss) auch jetzt schon als übergesetzliche Nothilfe legitimiert. Dass Deutschland indes keine ausdrücklichen Tötungsgesetze hat, ist kein Ausdruck von Rechtsunsicherheit, sondern nach der Nazibarbarei ein durchaus menschenwürdiger Zustand. Vorrang hat das Recht zu leben. Wer es bei anderen bedroht, setzt dagegen sein eigenes Recht auch schon jetzt aufs Spiel.

Realistischer ist, wenn Schäuble eine stärkere Überwachung des Internets fordert. Da zahlt die Freiheit einen Preis der Sicherheit, ohne den es die Freiheit kaum gäbe. Und der geforderte Einsatz der Bundeswehr im Inneren? Bei einer Vielzahl gleichzeitiger Anschläge auf Nervpunkte des Staates wäre es immerhin denkbar, dass sich im "asymmetrischen Krieg" gegen den Terror ein "Quasiverteidigungsfall" ergeben könnte. Ohne alle Bürgerkriegsszenarien ließen sich da Fälle von Amtshilfe - wie bei Naturkatastrophen - unaufgeregt regeln. Doch betrifft das nur den "Day after". Zur Prävention aber braucht es statt neuer Gesetze eher eine personell und technisch besser ausgestattete Polizei. Und den kühlen Kopf, der weiß, dass es den perfekten Schutz so wenig gibt wie das perfekte Verbrechen.

Ein Kommentar von Peter von Becker

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