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Politik: Antrag der Regierungsfraktionen scheitert an der Union

Der Schutz der Tiere wird auch künftig kein im Grundgesetz verankertes Staatsziel sein. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen und der FDP scheiterte am Donnerstag im Bundestag am Widerstand der Union.

Der Schutz der Tiere wird auch künftig kein im Grundgesetz verankertes Staatsziel sein. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen und der FDP scheiterte am Donnerstag im Bundestag am Widerstand der Union. Um den Tierschutz im Grundgesetz festzuschreiben, hätte es einer Zweidrittelmehrheit des Bundestags bedurft. Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (SPD) hatte für die Verankerung geworben, da ein solches Grundrecht bewusstseinsstiftend für den Tierschutz sei. Sprecher der Union bezeichneten die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel als unnötig. Zudem würde sie die Forschung in Deutschland behindern.

Nach dem Antrag von SPD, Grünen und FDP sollten der Umwelt-Artikel 20 a des Grundgesetzes um die Worte "und die Tiere" erweitert werden. Dort sollte es nun heißen: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung ..." Das bestehende Tierschutzrecht war in der Vergangenheit häufig mit Grundrechten wie der Forschungs-, Kunst- und Religionsfreiheit kollidiert. Klagen vor dem Bundesverfassungsgerichts gehen regelmäßig zu Gunsten der Grundrechte aus, da diese höher stehen als der Tierschutz, der nur im einfachen Gesetz verankert ist.

In der Union hatten sich unter anderem die CSU-Abgeordnete Dagmar Wöhrl für den Antrag von FDP und Regierungsfraktionen ausgesprochen, der auch von der PDS unterstützt wurde. Für eine Zweidrittelmehrheit hätte der Antrag 22 Stimmen aus dem Unionslager gebraucht. Es fehlten FDP und Regierungsfraktionen nach der namentlichen Abstimmung am Ende insgesamt 56 Stimmen.

In der Debatte hatten Abgeordnete der Union unter anderem argumentiert, dass durch ein Staatsziel Tierschutz die Forschung in Deutschland behindert werden könne. Man könne den Tieren besser helfen, wenn man durch nationale Verordnungen beispielsweise die Fläche für Legehennen vergrößere. Der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr (CDU) sagte, Deutschland habe bereits das modernste und schärfste Tierschutzrecht der Welt. Allerdings werde auch eine Verankerung im Grundgesetz beispielsweise Tiertransporte nicht verhindern.

bew

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