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Politik: Anwältin von Zündel-Prozess ausgeschlossen

Karlsruhe/Berlin – Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am Freitag eine in der Justizgeschichte der Republik nur selten angewandte Sanktion verhängt. Der 3.

Von Frank Jansen

Karlsruhe/Berlin – Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am Freitag eine in der Justizgeschichte der Republik nur selten angewandte Sanktion verhängt. Der 3. Strafsenat schloss die Anwältin Sylvia Stolz, die vor dem Mannheimer Landgericht den Holocaust-Leugner Ernst Zündel verteidigt, von dem Prozess aus.

Die Anwältin sei dringend verdächtig, „sich unter Missbrauch ihrer Verteidigungsaufgabe der versuchten Strafvereitelung zugunsten des Angeklagten schuldig gemacht zu haben“, hieß es beim OLG. Stolz habe in dem Prozess „Erklärungen mit teilweise strafbarem nationalsozialistischen Inhalt abgegeben und in einer Rede an die Zuhörer im Gerichtssaal den Holocaust geleugnet“. Die Verhandlung wurde an zwei Tagen abgebrochen. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe beantragte dann den Ausschluss.

Sie werde Beschwerde gegen den OLG- Beschluss einlegen, sagte Stolz dem Tagesspiegel. Die Anwältin beharrte darauf, „dass der Holocaust nicht offenkundig ist“. Eine endgültige Entscheidung über den Ausschluss von Stolz, gegen die auch ein Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung anhängig ist, muss nun der Bundesgerichtshof treffen.

Der im März 2005 aus Kanada abgeschobene Ernst Zündel steht seit November vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe im Internet und in Rundbriefen die Massenvernichtung der Juden durch das NS-Regime geleugnet. Kurz nach Prozessbeginn entband die Strafkammer Stolz, damals Pflichtverteidigerin Zündels, von ihrem Mandat. Die Anwältin hatte in einem Antrag judenfeindliche Parolen geäußert. Die Verhandlung wurde unterbrochen und erst im Februar wiederaufgenommen. Stolz war nun als Wahlverteidigerin dabei und blieb unvermindert aggressiv.

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