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Politik: Arbeit, Wohnung, Deutsch – und bloß kein Geld vom Staat

Einige Tausend Ausländer bekommen durch die Beschlüsse der Innenminister mehr Rechte. Doch dafür gelten viele Bedingungen

Berlin - Nach langem Streit über das Bleiberecht für die 180 000 bis 190 000 seit Jahren in Deutschland „geduldeten“ Ausländer gibt es nun einen Beschluss der Innenminister – allerdings einen, der nur wenigen von ihnen helfen dürfte, etwa 20 000 Menschen. Und fast alle Punkte enthalten „Kann“-Bestimmungen, also keine Rechtsansprüche.

Generell geht es bei der Verbesserung des Aufenthaltsstatus nur um eine Erlaubnis für zwei Jahre . Der Vorsitzende der Konferenz, Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), versicherte aber, dass es danach „sicherlich Verlängerung“ geben werde, wenn die Betroffenen ihren Lebensunterhalt auch weiter selbst bestreiten.

Diese zweijährige Aufenthaltserlaubnis kann nur bekommen, wer den eigenen Lebensunterhalt sichern kann – und den seiner Familie. Schwarzarbeit ist ausgeschlossen, das Beschäftigungsverhältnis muss legal und von Dauer sein, wobei mehrere Jobs kombiniert werden können. Außerdem müssen die Ausländer schon mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben, bei Eltern von Kindern, die Schule oder Kindergarten besuchen, genügen sechs Jahre . Aber auch wer eine Ausbildung macht – im Text ist von einem „anerkannten“ Lehrberuf die Rede – oder wer in Familienverhältnissen steckt (Alleinerziehende etwa), die Arbeit zeitweise unmöglich machen, kann bleiben dürfen. Auch Pflegebedürftige können von der Erwerbspflicht befreit werden, vorausgesetzt, der Staat muss nicht für sie sorgen.

Eine weitere Voraussetzung dafür, dass „Geduldete“ sich für zunächst zwei Jahre in Deutschland sicher aufhalten dürfen, sind Deutschkenntnisse . Als ausreichend definieren die Innenminister die Stufe 2 der europäischen Übereinkunft GERR. Diese Stufe sollen sie bis spätestens 30. September 2007 erreicht haben. Experten sehen darin eine zusätzliche Hürde: Es sei unklar, wie geduldete Ausländer es schaffen sollen, trotz deutlicher Benachteiligungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Stelle zu bekommen, arbeiten zu gehen und zudem einen Deutschkurs zu besuchen.

Auch wer all dies schafft, hat keine Chance, wenn er oder sie in Deutschland straffällig und dafür verurteilt wurde oder wer „Bezüge zu Extremismus oder Terrorismus “ hat – eine dehnbare Formulierung, die Interpretationen der Ausländerbehörden viel Spielraum lässt. Dabei soll ein Straftäter in der Familie alle anderen vom besseren Aufenthaltsstatus ausschließen: „Bei Ausschluss eines Familienmitglieds wegen Straftaten erfolgt grundsätzlich der Ausschluss der ganzen Familie“, heißt es im Beschluss.

In einem anderen Punkt zeigen die Minister Entgegenkommen. Geldstrafen bis zu 50 Tagessätzen insgesamt sind kein Ausschlussgrund. Für Taten, die ein Deutscher gar nicht erst begehen könnte – unerlaubter Ortswechsel etwa – gilt sogar eine Grenze von 90 Tagessätzen.

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