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Arbeitnehmerdaten: Regierung überarbeitet Datenschutzgesetz

Die Regierung hat sich auf erste Regelungen für den Datenschutz von Arbeitnehmern verständigt.

In der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes soll ein Paragraf aufgenommen werden, der die Erhebung und Nutzung von Arbeitnehmerdaten regelt. Damit reagiert die Regierung auf immer neue Missbrauchsfälle in Unternehmen. Mit den Änderungen soll sichergestellt werden, dass Daten eines Beschäftigten nur bei dessen Einstellung oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet werden dürfen. Lediglich bei einem begründeten Verdacht sollen Ausnahmen erlaubt sein.

Ein eigenes Gesetz für den Schutz von Arbeitnehmerdaten wird voraussichtlich wegen der komplizierten Materie erst in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden. Der für unzulänglich gehaltene Datenschutz von Arbeitnehmern ist gegenwärtig über viele Gesetze verteilt und maßgeblich auch geprägt von der Rechtsprechung.

Wie das Handelsblatt berichtet, wird es bei den Verhandlungen zum Datenschutzgesetz am Freitag auch um strengere Regeln beim Handel mit Adressen gehen, dem sogenannten Listenprivileg. Kunden müssten zukünftig vorher einwilligen und nicht mehr wie bisher widerrufen, wenn Unternehmen Kundendaten an Dritte zu Werbezwecken weitergeben wollen. Die Regierung plant zudem, dass Kundendaten in Unternehmen künftig nur noch verschlüsselt gespeichert werden sollen. (ds/dpa)

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